Salafisten klagen gegen "Lies!"-Verbot

Salafisten klagen gegen "Lies!"-Verbot
Der Organisator der Koran-Verteilungsaktion "Lies!" geht juristisch gegen das vom Bundesinnenministerium verfügte Vereinigungsverbot vor.

Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte am Freitag auf epd-Anfrage den Eingang entsprechender Schriftstücke und damit einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt". Die am Donnerstag eingegangenen Schriftsätze stammten vom Anführer des salafistischen Missionierungsnetzwerks "Die Wahre Religion" (DWR), Ibrahim Abou-Nagie.

Konkret lege er Widerspruch gegen das Vereinigungsverbot ein und beantrage vorläufigen Rechtsschutz, sagte die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts. Wie "Die Welt" schreibt, wäre das DWR-Verbot ohne Widerspruch am 15. Dezember offiziell in Kraft getreten. Mitte November waren den Angaben zufolge bundesweit rund 200 Wohnungen, Büros, Moscheen und eine Lagerhalle durchsucht worden. Festnahmen gab es nicht, jedoch seien Beweismittel beschlagnahmt worden, die seither vom Verfassungsschutz ausgewertet werden.

Vor rund fünf Jahren hatten Salafisten mit der Verteilung kostenloser Koran-Übersetzungen in Fußgängerzonen begonnen. Die "Lies!"-Aktion gilt Sicherheitsbehörden als maßgeblicher Radikalisierungsfaktor bei jungen Muslimen. Zahlreiche Teilnehmer sollen nach Syrien und in den Irak ausgereist sein und sich dort Terrororganisationen wie dem IS angeschlossen haben.

Salafisten predigen einen Islam, der sich eng am Wortlaut des Koran und den Überlieferungen aus dem Leben des Propheten sowie seiner frühen Gefährten orientiert. In der Rückbesinnung auf die ersten drei Generationen wollen die Salafisten den ursprünglichen Islam bewahren und leben. Entstanden ist der Salafismus im 19. Jahrhundert. Er ist geprägt von stark intoleranten Zügen gegenüber anderen Religionen und Religionsgemeinschaften.