Urteil im Zivilprozess Erdogan gegen Böhmermann im Februar 2017

Urteil im Zivilprozess Erdogan gegen Böhmermann im Februar 2017
In der mündlichen Verhandlung zur Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Erdogan gegen Moderator Böhmermann ist am Mittwoch kein Urteil verkündet worden. Als Termin für die Verkündung einer Entscheidung wurde der 10. Februar 2017 festgelegt.

Hamburg (epd). Vor dem Landgericht Hamburg erörterten die Anwälte von Kläger und Beklagtem am ersten Verhandlungstag ihre Positionen. Staatsoberhaupt Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Moderator Jan Böhmermann waren nicht persönlich anwesend.

Erdogan wendet sich gegen das sogenannte Schmähgedicht, das Böhmermann am 31. März in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" verlesen hatte. Er will mit seiner Klage ein Komplettverbot des Gedichts erwirken. Die Verhandlung am Mittwoch dauerte insgesamt 90 Minuten.