Bundestag verabschiedet Flexi-Rente

Bundestag verabschiedet Flexi-Rente
Künftig gibt es mehr Möglichkeiten für den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente. Das hat der Bundestag beschlossen. Von der Opposition kam Kritik.

Berlin (epd). Der Bundestag verabschiedete am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Koalition das Gesetz zur Flexi-Rente. Es erleichtert die Kombination von vorgezogenen Teilrenten und Teilzeitarbeit ab dem 63. Lebensjahr. Die Koalition setzt außerdem finanzielle Anreize für Rentner, die weiterarbeiten, und für Arbeitgeber, die Rentner beschäftigen.

Die Opposition sieht in dem Gesetz einen untauglichen Versuch, die Auswirkungen der Rente mit 67 abzumildern. Linksfraktion und Grüne kritisierten, das Hauptproblem vieler Arbeitnehmer sei nicht, wie sie auch als Rentner noch arbeiten könnten, sondern dass sie es gar nicht erst bis zur Rente schaffen und Abschläge in Kauf nehmen müssten. Die Opposition enthielt sich bei der Abstimmung.

Anreiz für Arbeitgeber

Das Flexi-Rentengesetz regelt kürzeres und längeres Arbeiten. Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren und eine Teilrente beziehen wollen, können sich künftig vorher ausrechnen lassen, wie die Kombination für sie am günstigsten ist. Bisher gibt es nur drei Teilrenten-Stufen, die zu unverhältnismäßigen Kürzungen führen, wenn Verdienstgrenzen überschritten werden. 6.300 Euro pro Jahr kann jeder vorzeitige Rentner verdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird. Alle Verdienstgrenzen bei gleichzeitigem Rentenbezug gelten nur bis zur Regelaltersgrenze. Danach kann jeder Rentner soviel verdienen, wie er will.

Arbeitgeber sollen künftig für die Weiterbeschäftigung von Rentnern finanziell belohnt werden. Der Beitrag, den sie bisher in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, fällt weg. Rentner, die weiterarbeiten, können freiwillig weiter in die Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Altersrente erhöhen. Das geht bisher nicht.

Koalition rechnet mit Nachfrage nach Teilrente

Unverändert bleibt die Regelung, wonach Arbeitnehmer, die ihre Rente noch nicht in Anspruch nehmen, für jeden nach hinten geschobenen Monat später 0,5 Prozent mehr Rente erhalten.

Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten, die Regelungen zur Teilrente zum Juli des nächsten Jahres. Die Koalition rechnet damit, dass die meisten Frührentner unter der Zuverdienstgrenze von 6.300 Euro bleiben werden, dass aber eine wachsende Zahl die Teilrente in Anspruch nehmen wird. Sie ist eine Alternative zur Altersteilzeit, gegenwärtig aber so unattraktiv, dass sie nach Angaben der Rentenversicherung nur von 4.000 Arbeitnehmern in Anspruch genommen wird.