ARD hält an Fernsehabend zu Schirachs "Terror" fest

 "Terror" von Ferdinand von Schirach
Foto: dpa/Jörg Carstensen
Der Schauspieler Timo Weisschnur (Lars Koch, Pilot eines Kampfjets der Bundeswehr) steht bei einer Fotoprobe zum Stück "Terror" von Ferdinand von Schirach im Deutschen Theater in Berlin auf der Bühne. Die verfilmte Version soll in der ARD laufen.
ARD hält an Fernsehabend zu Schirachs "Terror" fest
Trotz scharfer Kritik der Liberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch will das Erste an dem geplanten Fernsehabend mit dem verfilmten Theaterstück "Terror" und anschließender TV-Diskussion festhalten. Sendetermin ist Montag, 17. Oktober, ab 20.15 Uhr.

Die von den früheren FDP-Bundespolitikern aufgeworfenen Fragen seien hochspannend und ein bereichernder Debattenbeitrag, erklärte ARD-Programmdiektor Volker Herres am Montag im München. Gerade wegen des Diskussionsbedarfs habe der Sender die Verfilmung auch so eng mit der Sendung "hart aber fair" verknüpft. Das Gerichtsdrama Ferdinand von Schirachs sei weder fragwürdig noch populistisch.

Das umstrittene Theaterstück des Juristen Schirach ist derzeit eines der meistgespielten in Deutschland: Ein Kampfpilot der Luftwaffe muss sich darin vor Gericht verantworten, weil er trotz anderslautender Befehle ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen hat, das in ein vollbesetzes Stadion zu fliegen drohte. Über die Schuldfrage lässt Schirach das Publikum abstimmen. Bei den Aufführungen stimmte es bisher fast immer mehrheitlich für einen Freispruch des Piloten und entschied damit grundgesetzwidrig.

In einem Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" forderten Baum und Hirsch die ARD am Wochenende auf, das Stück im Fernsehen abzusetzen. "In meinen Augen ist das Effekthascherei mit einem Vorgang, bei dem es um die Menschenwürde und die Wahrung der Grundrechte, die Substanz der Bundesrepublik geht", sagte der ehemalige Bundestags-Vizepräsident Hirsch. Ex-Bundesinnenminister Baum appellierte an den ARD-Programmchef Herres: "Lassen Sie das!"



"Schirach bringt die Leute dazu, eine falsche Entscheidung zu treffen und sie in die Wirklichkeit zu transponieren", kritisierte Baum. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hatte 2005 ein Luftsicherheitsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt, das bei einer Flugzeugentführung den militärischen Abschuss und damit die Tötung der Passagiere erlaubte. Hirsch hatte die Verfassungsbeschwerde damals maßgeblich ausgearbeitet - mit dem Argument, das Menschenleben nicht gegen Menschenleben aufgewogen werden könne.

Die Sendung "hart aber fair" sei das geeignete Forum, um sowohl das Zuschauervotum als auch die sachlichen Hintergründe des Stücks zu beleuchten und zu bewerten, erklärte Herres. Darin liege ja der "Reiz des Abends". Die Schirach-Verfilmung werde den Fernsehzuschauern "einiges an Konzentration und gedanklicher Durchdringung" abverlangen, betonte Herres: "Auf vordergründige Erffekthascherei wird hier gerade verzichtet." Gutes öffentlich-rechtliches Fernsehen müsse substanziell sein, zugleich aber auch provozieren und Auseinandersetzungen anregen.

Sendetermin ist Montag, 17. Oktober, ab 20.15 Uhr. Nach den Schlussplädoyers im Stück kann das TV-Publikum abstimmen. Im Anschluss an die Urteils-Verkündung diskutiert Moderator Frank Plasberg den Fall und die Entscheidung dann mit seinen Gästen in "hart aber fair".