Finanzielle Hilfen für Psychiatrie-Opfer in BRD und DDR beschlossen

Finanzielle Hilfen für Psychiatrie-Opfer in BRD und DDR beschlossen
Ausgerechnet die Schwächsten unter den früheren Heimkindern in der Bundesrepublik und der DDR sind bisher von finanziellen Hilfen ausgeschlossen: die Menschen mit Behinderungen. Nun haben sich Bund und Länder auf eine Stiftung geeinigt.

Berlin (epd). Behinderte Menschen, die als Kinder oder Jugendliche unter gewalttätigen Erziehungsmethoden in Heimen und der Psychiatrie gelitten haben, sollen nun endlich auch Geld bekommen. Darauf haben sich Bund und Länder bei dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend in Berlin verständigt.

Fünf Jahre nach der Einrichtung des ersten Fonds für ehemalige Heimkinder sollen von 2017 an nun auch jeweils 9.000 Euro an Heimkinder gezahlt werden, die in Behinderten-Einrichtungen oder der Psychiatrie untergebracht waren. Die Kirchen, die sich an der Stiftung beteiligen und die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, begrüßten die Einigung.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sprach von einem Durchbruch. Sie sagte, die Betroffenen warteten schon viel zu lange. Die vereinbarte Zahlung von 9.000 Euro pro Person sei "ein deutliches Signal der Anerkennung und Hilfe". Über einen Fonds für behinderte Heimkinder war jahrelang gerungen worden. Die Länder hatten die Einigung wegen der zu erwartenden Ausgaben für geschätzt 80.000 Betroffene blockiert.

Drei Jahre lang können Anträge gestellt werden

Nach Angaben des Arbeitsministeriums können vom Januar kommenden Jahres an drei Jahre lang Anträge an die Stiftung gestellt werden. Zu der Pauschale von 9.000 Euro können Rentenersatzleistungen hinzukommen, sofern die Betroffenen als Jugendliche in den Heimen arbeiten mussten. Für die ausgefallenen Rentenanwartschaften gibt es 3.000 Euro, bei einer Arbeitsdauer von mehr als zwei Jahren weitere 2.000, also maximal 5.000 Euro. Das sind 1.000 Euro weniger, als andere Ex-Heimkinder erhalten können. Auch die Pauschale von 9.000 Euro ist um 1.000 Euro niedriger als die Zahlungen für andere Heimkinder.

Dem Arbeitsministerium zufolge wird mit Ausgaben von 244 Millionen Euro gerechnet. Dazu kommen Kosten für die Verwaltung, Veranstaltungen und die wissenschaftliche Aufarbeitung des Umgangs mit behinderten Kindern von rund 43 Millionen Euro. Einen Antrag stellen können alle Betroffenen, die zwischen 1949 bis 1975 in der Psychiatrie oder einem Behindertenheim in der Bundesrepublik oder bis 1990 in einer Einrichtung in der DDR waren.

Für Anträge aus dem Gebiet der Bundesrepublik zahlen Bund, Länder und Kirchen jeweils ein Drittel der Kosten, da die Kirchen Träger vieler Behindertenheime waren. Für die DDR-Fälle kommen die Kirchen nur für ein Zwölftel der Kosten auf, weil die meisten Einrichtungen staatlich geführt waren. Der Bund und die Länder zahlen jeweils ein Drittel und müssen sich nach Angaben aus Regierungskreisen noch darüber verständigen, wie sie den verbleibenden Rest unter sich aufteilen.

Kirchen zufrieden mit der Einigung

Die beiden großen Kirchen begrüßten die Einigung. Sie erklärten in Bonn und Hannover, mit der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" werde den Betroffenen ein wirksames Hilfsangebot zur Bewältigung ihrer leidvollen Erfahrungen gemacht. Die Kirchen hätten seit 2009 eine Regelung für die Heimkinder in Behinderten-Einrichtungen gefordert, die mit denen für die anderen Heimkinder vergleichbar sei, hieß es. Nun liege ein tragfähiges Lösungsmodell vor.

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, erklärte, Arbeitsministerin Nahles und ihre Mitstreiter hätten das "politisch maximal Machbare" erreicht. Endlich sei die Blockade aufgelöst, die behinderte Menschen so lange gegenüber anderen Ex-Heimkindern benachteiligt habe.