Haftstrafen für Anschlag auf Flüchtlingsheim

Haftstrafen für Anschlag auf Flüchtlingsheim
Im Prozess um den Brandanschlag auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Meißen sind die beiden Angeklagten zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden.

Dresden (epd) Die beiden 38 und 41 Jahre alten Männer bleiben wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch im Gefängnis. Als Tatmotiv benannte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler klar Fremdenfeindlichkeit.

Die beiden Verurteilten sitzen bereits seit Dezember in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung höhere Haftstrafen gefordert. Sie prüft nun eine Revision.