Bundesregierung beschließt Reform des Urhebervertragsrechts

Bundesregierung beschließt Reform des Urhebervertragsrechts
Die Bundesregierung hat das neue Urhebervertragsrecht auf den Weg gebracht. Die "Initiative Urheberrecht" zeigte sich enttäuscht.

Berlin (epd) Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Entwurf zum Urhebervertragsrecht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Urheber und ausübende Künstler sollen für ihre Leistungen künftig fairer bezahlt werden", sagte Maas. Ihr Anspruch auf eine angemessene Vergütung stehe bislang zwar im Gesetz, "ist aber viel zu selten Wirklichkeit".

Der Entwurf sieht im Wesentlichen drei Neuerungen zur bisherigen Gesetzeslage vor. Urheber, die dem Verwerter gegen pauschale Vergütung ein Exklusivrecht eingeräumt haben, sollen das Recht erhalten, ihr Werk nach Ablauf von zehn Jahren auch anderweitig zu vermarkten. Der erste Vertragspartner wäre demnach zwar zur weiteren Verwertung befugt, jedoch nicht mehr exklusiv. Zweitens soll Kreativen das Recht eingeräumt werden, sich Auskünfte über erfolgte Nutzungen einzuholen. Damit erhielten sie Klarheit, wie viel Verwerter mit kreativen Leistungen verdienten.

Verbandsklagerecht für Urheberverbände

Drittens sollten Kreative an jeder Nutzung fair beteiligt werden. Sollte ein Verwerter beispielsweise einen journalistischen Text in verschiedenen Online-Medien verwenden, so muss er dies dem Gesetzentwurf zufolge bei der Vergütung berücksichtigen.

Darüber hinaus soll ein Verbandsklagerecht für Urheberverbände etabliert werden, um die tatsächliche Durchsetzung von vereinbarten Vergütungsregeln zu erleichtern. Sollten diese Regeln bei einzelnen Künstlern unterlaufen werden, könnte ein Verband dagegen künftig vorgehen. Der einzelne Künstler soll dem Entwurf zufolge nicht mehr auf sich allein gestellt sein.

Die "Initiative Urheberrecht" hatte zuvor kritisiert, die von Maas vorgelegte Novelle bleibe hinter den Erwartungen zurück, die der ursprüngliche Referentenentwurf geweckt habe. So soll etwa der Auskunftsanspruch der Urheber nicht bei "untergeordneten Beiträgen zum Werk" gelten. Der Auskunftsanspruch würde damit für einen Großteil der Urheber wie Journalisten, Drehbuchautoren und Regisseure gar nicht greifen, befürchtet die Initiative, die nach eigenen Angaben über 140.000 Urheber und Künstler vertritt.