Gericht: Hartz IV kann EU-Bürgern verweigert werden

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EU-Bürger haben nicht unbedingt Anspruch auf Hartz IV.
Gericht: Hartz IV kann EU-Bürgern verweigert werden
EU-Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen, haben nicht automatisch Anspruch auf Hartz IV. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.

Dortmund (epd)Der Leistungsausschluss sei mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Sozialgericht Dortmund am Mittwoch mit. Damit gaben die Dortmunder Richter in einem Urteil vom 23. November dem Jobcenter Siegen-Wittgenstein Recht, das einem in Kreuztal lebenden slowakischen Bauarbeiter die Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigert hatte. (AZ: S 30 AS 3827/15 ER)

Drei Grundsatzurteile am Donnerstag

Die verfassungsrechtliche Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums verlange nur die Beseitigung von Notlagen, die nicht durch eine "Hilfe zur Selbsthilfe" beseitigt werden können, erläuterten die Richter. Die vorrangige Selbsthilfemöglichkeit des Slowaken bestehe darin, in sein Heimatland zurückzureisen und dort eine Arbeit aufzunehmen oder Leistungen des dortigen Sozialsystems zu beantragen.

Das Bundessozialgericht wird am Donnerstag in drei Grundsatzurteilen über die Zulässigkeit des gesetzlichen Hartz-IV-Ausschlusses für arbeitsuchende EU-Bürger entscheiden.