Was hat die EKD-Synode in Bremen 2015 eigentlich beschlossen?

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Was hat die EKD-Synode 2015 in Bremen beschlossen?
Was hat die EKD-Synode in Bremen 2015 eigentlich beschlossen?
Was hat die EKD-Synode in Bremen eigentlich beschlossen? Wir haben alle Entscheidungen der 2. Tagung der 12. Synode der EKD zusammengestellt.

Die Beschlüsse in dieser Übersicht sind thematisch geordnet, nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem sie gefasst wurden. Die Beschlüsse sind jeweils direkt verlinkt. Alle Beschlüsse finden sich auch auf den Internetseiten zur Synode auf EKD.de.

Wahl des Rates und des Ratsvorsitzes

Synode und Kirchenkonferenz haben am 10. November den Rat der EKD und am 11. November den Ratsvorsitz gewählt. Ratsmitglieder sind Andreas Barner, Heinrich Bedford-Strohm, Michael Diener, Markus Dröge, Kirsten Fehrs, Elisabeth Gräb-Schmidt, Kerstin Griese, Jacob Joussen, Volker Jung, Dieter Kaufmann, Annette Kurschus, Thomas Rachel, Stephanie Spinger, Marlehn Thieme und qua Amt Irmgard Schwaetzer. Den Ratsvorsitz führt der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm weiter, neue Stellvertreterin ist die westfälische Präses Annette Kurschus.

Beschlüsse zum Schwerpunktthema

Kundgebung: Frei und engagiert - in Christus Christlicher Glaube in offener Gesellschaft

Offenheit gegenüber anderen Interessen und Gläubigen ist nach Auffassung der Synode eine der zentralen Lehren der Reformation. Die Reformation sei ein Schlüsselereignis der Geschichte Europas. Aus der Freiheit des Glaubens leitet die Synode einen Aufruf für gesellschaftliches Engagement ab. Evangelische Menschen würden für Schwache und Verfolgte eintreten sowie um Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung ringen. Zudem unterstreicht das Kirchenparlament, das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 als gemeinsames Christusfest mit anderen Kirchen zusammen zu feiern.

Kundgebung "Martin Luther und die Juden – Notwendige Erinnerung zum Reformationsjubiläum"

Die EKD beschäftigt sich kritisch mit judenfeindlichen Aussagen Luthers und anderer Reformatoren sowie mit der Wirkung und Rezeption dieser Äußerungen. "Im Vorfeld des Reformationsjubiläums können wir an dieser Schuldgeschichte nicht vorbeigehen", heißt es dem Text. Luthers Empfehlungen zum Umgang mit Juden hätten Schmähungen und Forderungen nach vollständiger Entrechtung und Vertreibung eingeschlossen. Sie stünden nach heutigem Verständnis im Widerspruch zum christlichen Glauben. "Das weitreichende Versagen der Evangelischen Kirche gegenüber dem jüdischen Volk erfüllt uns mit Trauer und Scham", steht in der Kundgebung. Aus dem Wissen darum erwachse die "Verantwortung, jeder Form von Judenfeindschaft und -verachtung zu widerstehen". Bis 2017 werde die evangelische Kirche auch ihre Haltung zur umstrittenen Judenmission klären, kündigte Synodenpräses Irmgard Schwaetzer an. Zum Auftakt der Synode hatte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, von der evangelischen Kirche eine deutliche Distanzierung von der Judenmission gefordert. Dieses für die Juden sehr wichtige Thema werde in der Kundgebung "leider sehr vage" behandelt.  

Beschluss zu Bundesweiten Schulprojekttagen zum 500. Reformationsjubiläum

Zwischen Schuljahresbeginn und dem Reformationstag 2017 sollen Projekttage an Schulen durchgeführt werden, für die die EKD Material bereitstellen will. Die Schüler sollen lernen, welche Umwälzungen die Reformation brachte.

Beschluss zur Festsetzung des Schwerpunktthemas der Synode 2016

Die Synode befasst sich Anfang November 2016 bei ihrer nächsten Jahrestagung in Magdeburg mit dem Schwerpunktthema "Für ein Europa in Solidarität - evangelische Perspektive auf den Beitrag der Religionen". Religionen würden oft als Ursachen von Konflikten wahrgenommen, sie könnten aber einen "wichtigen Beitrag zur Solidarität leisten", sagte Vizepräses Klaus Eberl. Damit wird sich die Synode 2016 am Schwerpunkttag beschäftigen.

Politische Beschlüsse

Beschluss zum Flüchtlingsschutz in Europa

"Flüchtlingen und Fremden zu helfen, ist unaufgebbarer Teil christlicher Existenz", heißt es in diesem Beschluss der Synode mit Appellen an die EU-Staaten. Darin fordert das Kirchenparlament, Asylsuchenden sichere und legale Wege nach Europa zu eröffnen, Standards des EU-Asylsystems zu beachten und zu einer Verteilung von Flüchtlingen unter Berücksichtigung von deren Bedürfnissen zu kommen. Konkret wird in dem Beschluss auch gefordert, den Familiennachzug, über den derzeit in der Koalition gerungen wird, zu erleichtern und die Türkei nicht als sicheres Herkunftsland einzustufen.

Beschluss zur Sicherung der Rechte Geflüchteter in Deutschland

Die Synode stützt den Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Flüchtlingspolitik. Das Kirchenparlament dankt der Regierungschefin, "Schutzsuchenden die Aufnahme in Deutschland nicht zu verweigern". "Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht und lässt sich nicht begrenzen", heißt es in dem Beschluss.

Beschluss zum Schutz von geflüchteten Mädchen, Frauen und Müttern mit Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Die Synode äußert Sorge um Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Sie müssten vor Übergriffen geschützt werden. Das Kirchenparlament spricht sich für getrennte Sanitäranlagen in Unterkünften, spezifische Beratungsangebote, eine getrennte Unterbringung in besonderen Fällen und die bessere Anerkennung von geschlechtsspezifischen Fluchtgründen aus und bittet den Rat, sich dafür einzusetzen.

Beschluss: Integration der Geflüchteten gestalten

Die Synode unterstreicht angesichts des Andrangs von Flüchtlingen die Notwendigkeit von Integrationsangeboten. Sie fordert in einem Beschluss, kirchliche Mittel für die Arbeit mit Flüchtlingen bereitzustellen. Außerdem bittet sie den Rat der EKD, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen beim Schaffen von Angeboten für Flüchtlinge unterstützt werden.

Beschluss zu einer Verstärkung des Förderprogramms "Demokratie leben!"

Die Bundesregierung soll das Budget für ihr Förderprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" aufstocken. Das fordert die Synode und bittet den Rat der EKD, sich für eine Erhöhung um mehr als die Hälfte, mindestens 25 Millionen Euro, einzusetzen. Derzeit stehen nach Informationen der Synode 40,5 Millionen Euro für Projekte gegen Rechtsextremismus zur Verfügung. (Auf der Synode 2014 in Dresden hatte die Synode bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst; damals wurde der Rat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Programm auf 70 Millionen Euro bis 2016 aufgestockt wird.)

Kirchenpolitische Beschlüsse

Beschluss zum Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2016

Der von der Synode beschlossene EKD-Haushalt 2016 hat ein Volumen von 198,5 Millionen Euro und ist damit gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr unverändert. Die EKD hat keine eigenen Kirchensteuereinnahmen, wichtigste Finanzquelle mit 142,8 Millionen Euro sind Umlagen und Zuweisungen der 20 Landeskirchen. Nicht berücksichtigt im Haushalt ist der Finanzausgleich zwischen den Mitgliedskirchen. Größter Ausgabenposten mit 61,7 Millionen Euro ist der Arbeitsbereich Ökumene, Diakonie und "Brot für die Welt".

Beschluss zur Haushalts- und Kassenführung der EKD im Rechnungsjahr 2014 (Entlastung)

Die Synode hat dem Rat der EKD und dem Kirchenamt die Entlastung für die Haushalts- und Kassenführung im Rechnungsjahr 2014 erteilt. Sie hat damit bestätigt, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß verwendet wurden.

Beschluss zum Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der EKD

70 Jahre nach ihrer Gründung wird die EKD auch im theologischen Sinne zur Kirche. Das sieht die Grundordnungsänderung vor, der Synode und Kirchenkonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmten. Die EKD sei "als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche", lautet die Formel, die nach jahrelanger Debatte über den Kirchenstatus Zustimmung fand. Alle 20 Landeskirchen müssen der Änderung nun noch zustimmen.

Beschluss zum Dritten Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes der EKD

Gliedkirchen der EKD, die dem Pfarrdienstgesetz in der vorliegenden Form bisher nicht zugestimmt haben, können dies nun jederzeit tun statt wie vorher nur bis zum 31. Dezember 2012.

Änderung der Geschäftsordnung der Synode

Die Synode hat ihre Ständigen Ausschüsse neu zugeschnitten. Bei der konstituierenden Sitzung in Würzburg wurde das bereits angedacht, jetzt hat das Präsidium die entsprechende Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Neu ist, dass in der Geschäftsordnung nur noch vier Ständige Ausschüsse vorgesehen sind statt vorher neun: Ausschuss Schrift und Verkündigung, Rechtsausschuss, Haushaltsausschuss und Nominierungsausschuss. Die thematischen Ausschüsse kann sich die Synode nun für jede Wahlperiode neu geben, statt an die Liste in der alten Geschäftsordnung gebunden zu sein. Welche das in der Wahlperiode ab 2015 sind, finden Sie hier.

Zukunft von Diversität und Demographie im Blick auf die Mitgliederentwicklung der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Synode fordert Rat und Kirchenamt dazu auf, "Themen wie demographischer Wandel, Interkulturalität und Interreligiosität digital aufzubereiten", einschließlich offener Schnittstellen, damit die Daten auf die "jeweiligen konkreten Situationen vor Ort individuell anwendbar" sind. Ziel ist, die Mitgliederentwicklung der Evangelischen Kirche möglichst detailliert zu erfassen.

Beschluss zu Digitalen Zugängen zu Bibel und Gesangbuch

Die Synode beschließt, das Thema "Digitalisierung und Vernetzung" als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit zu begreifen. Der Rat soll prüfen, ob der Text der Lutherbibel 2017 und der Stammteil des Evangelischen Gesangbuches kostenlos und plattformunabhängig zur Verfügung gestellt werden können.

Beschluss zur Entwicklung einer "Bibel-App"

Der Ausschuss für Diakonie, Bildung und Jugend der Synode wird aufgefordert, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, eine App für die Bibelarbeit im Konfirmandenunterricht zu entwickeln. Dabei soll der Ausschuss das bestehende Marktangebot berücksichtigen. Außerdem soll der Ausschuss mit der Deutschen Bibelgesellschaft prüfen, ob bestimmte Textfassungen der Bibel kostenlos in der Konfirmandenarbeit genutzt werden dürfen.

Beschlüsse zum Umweltschutz

Beschluss Schöpfung bewahren, Klima schützen, Schwache stärken - Paris als Chance für echte Klimagerechtigkeit

Bei der bevorstehenden Weltklimakonferenz in Paris soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das verbindliche 1,5/2-Grad-Ziel zur Begrenzung der Erderwärmung völkerrechtlich verbindlich zu verankern und einen Umstieg auf erneuerbare Energien sowie eine transparente Überprüfung zu vereinbaren. Zudem soll die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kohlekraft bis 2040 einleiten. Umweltschädliche Subventionen in Höhe von jährlich 50 Milliarden Euro sollen abgebaut werden.