Bundestag verabschiedet Tarifeinheitsgesetz

Bundestag verabschiedet Tarifeinheitsgesetz

Berlin (epd)In namentlicher Abstimmung votierten 448 Abgeordnete mit Ja, 126 stimmten dagegen, 16 Parlamentarier enthielten sich.

Im Zweifel für die Stärkste

Es sieht vor, dass konkurrierende Gewerkschaften für gleiche Beschäftigtengruppen sich bei Tarifabschlüssen auf eine gemeinsame Linie verständigen müssen. Gelingt ihnen das nicht, gilt der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, mit dem Gesetz verhelfe man dem bewährte Grundsatz "ein Betrieb, ein Tarifvertrag" wieder zur Geltung. Daran hätten sowohl die Gewerkschaften wie auch die Arbeitgeber ein Interesse. Die Tarifeinheit schwäche die Tarifautonomie nicht, sondern stärke sie. Das Streikrecht werde nicht eingeschränkt.

Opposition: Eingriff in das Streikrecht

Die Opposition kritisierte das Gesetz hingegen scharf. Die Grünen und die Linksfraktion halten es für verfassungswidrig und sehen in den Regelungen einen Eingriff in das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht sowie die Freiheit der Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen.

Die Streiks der Lokführer in den vergangenen Monaten richteten sich auch dagegen, dass sie ihre Gewerkschaft GDL nach dem neuen Recht in ihrer Existenz gefährdet sehen. Die GDL und die Pilotenvereinigung Cockpit haben angekündigt, gegen das Tarifeinheitsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.