Gericht: Auch "Spaghettimonster" muss Rundfunkbeitrag zahlen

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Gericht: Auch "Spaghettimonster" muss Rundfunkbeitrag zahlen
Der Münchner Grafiker Michael Wladarsch ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für etablierte Religionen anzugreifen. Das Verwaltungsgericht München wies am Mittwoch eine Klage des Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) ab.

Wladarsch wollte seine Büroräume vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, weil sie von der atheistisch-humanistischen Weltanschauungsvereinigung BfG mitgenutzt werden - und der Gottheit des "Fliegenden Spaghettimonsters" geweiht wurden. In seiner Klage berief sich Wladarsch auf eine Klausel im Rundfunkstaatsvertrag, die Gebührenfreiheit für "zu gottesdienstlichen Zwecken genutzte" Räume gewährt. Seine Räumlichkeiten dienten dem Kult des "Fliegenden Spaghettimonsters", einer Figur aus den USA, sagte Wladarsch dem epd.

Das Gericht wies die Klage schriftlich ab, wie Wladarschs Rechtsanwältin Carmen Wenz-Winghardt auf Anfrage bestätigte. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte Richterin Hannelore Kraus-Holitzka Wladarsch auf mehreren Argumentationsebenen widersprochen. Sie erklärte, ob in Wladarschs Grafikbüro auch noch kulturelle oder religiöse Veranstaltungen stattfänden, sei nachrangig. Unstrittig sei eine teilweise Nutzung als Grafikdesignbüro. Kein Verständnis hatte Kraus-Holitzka für die These, jegliche täglichen Verrichtungen seien als "Huldigung an das Spaghettimonster" und somit als Gottesdienst zu verstehen.

"Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens, was ein Gottesdienst ist"

Es gebe durchaus einen "gesellschaftlichen Konsens" darüber, was ein Gottesdienst sei, betonte Kraus-Holitzka. "Es geht darum, gemeinsam bestimmte Zeremonien, Feiern, Gebete in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten" abzuhalten, sagte die Vorsitzende Richterin. Wladarsch hatte argumentiert, jede Religion könne selbst definieren, was ein Gottesdienst ist.

Wladarschs Hauptanliegen, nämlich den Begriff "Gottesdienst" grundsätzlich auf den Prüfstand zu bringen und das Rundfunkgebührenprivileg der großen Kirchen zu hinterfragen, kam nicht ernsthaft auf die Tagesordnung. "Das ist nicht unser Problem", sagte Richterin Kraus-Holitzka. Das Verwaltungsgericht sei an die geltenden Gesetze gebunden. Wenn Wladarsch deren rechtliche Legitimität anzweifle, sei eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof der passende Weg.

Genau diesen will der BfG-Vorsitzende nun eventuell einschlagen. "Der Weg ist uns nahegelegt worden, nachdem es ja um ein größeres Ganzes geht, die Gleichstellung Religion und Weltschauung", sagte Wladarsch nach der Verhandlung vor Journalisten. Eine Berufung hat das Gericht laut Anwältin Wenz-Winghardt nicht zugelassen. Es sei aber auch eine Nichtzulassungsklage denkbar. 

Der vorerst einzige kleine Erfolg für Wladarsch dürfte den Münchner unterdessen nicht befriedigt haben. Tatsächlich hat sich mit dem Verfahren die Summe der vom Bayerischen Rundfunk geforderten Gebühren für ihn verringert. Das Gericht stellte fest, dass vom BR zu Unrecht ein Auto in der Abrechnung für die Büroräume mitveranschlagt wurde. Auf diese Summer werde der Sender verzichten, sagte BR-Vertrerin Ellen Weinberger.