Urteil zu Koma-Patient Lambert: Künstliche Ernährung darf abgebrochen werden

Urteil zu Koma-Patient Lambert: Künstliche Ernährung darf abgebrochen werden
Im Sterbehilfe-Fall des französischen Komapatienten Vincent Lambert dürfen die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Freitag eine Entscheidung des französischen Staatsrates, der bereits im Juni 2014 den Abbruch der künstlichen Ernährung Lamberts genehmigt hatte.

Gegen diese Entscheidung hatten die Eltern und zwei Geschwister Lamberts in einem Eilverfahren vor dem Menschenrechtsgerichtshof Einspruch eingelegt.

Strenggläubige katholische Eltern scheitern mit Einspruch

Der heute 39-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall im Jahr 2008 im Koma und ist gelähmt. Die Ehefrau des Patienten und ein Teil seiner Geschwister kämpften seit langem für die Abschaltung der lebenswichtigen Maschinen. Die Eltern, strenggläubige Katholiken, sind jedoch vehement gegen diesen Schritt.

Das Urteil bedeute keinen Sieg, erklärte der Neffe François Lambert im französischen Fernsehen. Auch Ehefrau Rachel sagte, sie verspüre "weder Erleichterung noch Freude". Mutter Viviane bezeichnete das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte als "ungerecht". Der Anwalt der Eltern nannte es dramatisch, da von nun an bewusstlose Patienten nicht mehr geschützt seien.