Gewerkschaft: Mindestlohnkontrollen anfangs lückenhaft

Gewerkschaft: Mindestlohnkontrollen anfangs lückenhaft
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet zum Start des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro mit lückenhaften Kontrollen in den Betrieben.

Zuständig für die Prüfungen in den Unternehmen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Ihr fehlen aber laut Gewerkschaft 1.600 Mitarbeiter, um flächendeckende Kontrollen zu gewährleisten.

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"Bis die erforderlichen Stellen besetzt sind, braucht es Zeit. Denn zunächst muss eine umfassende Ausbildung erfolgen. Kontrolleur bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist schließlich kein Anlernberuf", sagte Frank Buckenhofer, Vorsitzender im Bereich Zoll der Gewerkschaft der Polizei, am Dienstag in Berlin. Die Personallücke soll nach den Plänen des Gesetzgebers in den kommenden Jahren geschlossen werden.

Am 1. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz in Kraft. Damit müssen die Unternehmen ab 2015 erstmals für mehrere hunderttausend Beschäftigte die Arbeitszeiten detailliert erfassen und archivieren. Beamte des Zolls sollen die Einhaltung der korrekten Lohnzahlung und der neuen Dokumentationspflichten kontrollieren.

Forderungen nach 2.000 bis 6.000 neuen Kontrolleuren, die kurzfristig eingestellt und in einem Schnellverfahren für den Einsatz in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgebildet werden sollten, lehnte Buckenhofer als unrealistisch und unangemessen ab. Denn die Regelungen zum neuen Mindestlohngesetz umfassten mehr als 30 Gesetze, Rechtsverordnungen und Tarifverträge sowie eine Fülle weiterer Regelungen: "In diesem Dschungel müssen sich die Mindestlohn-Ermittler bestens auskennen. Das können nur voll ausgebildete und gut eingearbeitete Kräfte bewältigen", erklärte der Gewerkschaftsvertreter.

Die GdP kritisierte, dass der Gesetzgeber effektive Kontrollen unnötig erschwert habe. Dies gelte besonders in kritischen Branchen wie den Paketdiensten und dem Taxigewerbe.