Arbeitnehmer können ab 2015 Pflege-Auszeiten nehmen

Arbeitnehmer können ab 2015 Pflege-Auszeiten nehmen
Die zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit ist am Freitag vom Bundesrat gebilligt worden und kann damit vom kommenden Jahr an beansprucht werden.

Arbeitnehmer haben außerdem den Anspruch darauf, ein halbes Jahr ganz oder zwei Jahre lang teilweise aus dem Job auszusteigen, um einen Angehörigen zu pflegen. Das Gesetz soll dazu beitragen, Berufstätigen die Pflege zu erleichtern. Wer bis zu zwei Jahre kürzertreten will, muss mindestens 15 Wochenstunden arbeiten. Zur Überbrückung des Lohnausfalls werden zinslose staatliche Darlehen angeboten.

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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte, die zehntägige Auszeit helfe, wenn es plötzlich einen Pflegefall in der Familie gebe. Es gebe dann viel zu organisieren und zu entscheiden, ob die Pflege organisiert werden kann, ohne den Job aufzugeben. 

Die zehntägige Auszeit steht allen Arbeitnehmern zu. Bisher konnten diese Tage unbezahlt genommen werden, künftig werden bis zu 90 Prozent des Nettolohns gezahlt. Die längerfristigen Auszeiten können indes nur Arbeitnehmer beanspruchen, die nicht in Kleinbetrieben mit weniger als 25 Beschäftigten arbeiten. Die Opposition hat ausgerechnet, dass damit rund sieben Millionen Arbeitnehmer ausgeschlossen werden.

Neu ist, dass Arbeitnehmer bis zu drei Monate für die Begleitung eines Sterbenden zu Hause bleiben können. Auch die Möglichkeit, zur Pflege eines unheilbar kranken Kindes oder Jugendlichen vom Job zu pausieren, wird erweitert und ist unabhängig davon, ob das Kind zu Hause oder stationär versorgt wird.

In Deutschland gibt es 2,6 Millionen registrierte Pflegebedürftige, von denen rund 1,85 Millionen zu Hause betreut werden. Schätzungen über die berufstätigen Pflegenden belaufen sich laut Familienministerium auf rund 400.000 Menschen.