Ärzte für Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Ärzte für Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Kinderärzte in Deutschland haben sich dafür ausgesprochen, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern.

"Es kann nicht sein, dass Tiere und die Umwelt den besonderen Schutz der Verfassung genießen, Kindern dieser besondere Schutz aber verwehrt bleibt", erklärte Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, am Freitag in Köln. Der Verband unterstütze einen Vorstoß von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und anderen SPD-Politikern.

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Zwar gehe es den meisten Kindern in Deutschland gut, betonte Hartmann. Dennoch würden jeden Tag Kinderrechte gebrochen. "Flüchtlingskinder erleben in unserem Land jeden Tag die Verletzung ihrer ureigenen Rechte", kritisierte der Verbandspräsident. Sie erhielten nicht die gleiche medizinische Versorgung wie andere Kinder und dürften in manchen Bundesländern nicht zur Schule gehen.

Auch die rund 2,5 Millionen Kinder, die von staatlicher Unterstützung lebten, seien benachteiligt. "Sie werden oft schlechter gefördert als ihre Altersgenossen aus gutbürgerlichen Familien, ihre Bildungschancen sind geringer, die Gefahr, ohne Ausbildung in eine Armutsspirale zu geraten und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen zu sein, ist groß", erklärte der Ärzteverband.

Schwesig hatte sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Es sei nicht in Ordnung, "dass in unserem wichtigsten Wertebuch die Kinderrechte fehlen", sagte sie. Die Union im Bundestag lehnte den Vorschlag mit der Begründung ab, die Rechte von Kindern seien durch das Grundgesetz "hinreichend gesichert".