Präses Kurschus: Grenzfälle der Sterbehilfe nicht regeln

Präses Kurschus: Grenzfälle der Sterbehilfe nicht regeln
In der Debatte über Sterbehilfe lehnt die westfälische Präses Annette Kurschus eine Neuregelung der assistierten Selbsttötung ab.

Es gebe Grenzfälle, in denen ein Mensch für sich selbst keinen anderen Weg sehe, als einem anderen Menschen bei der Selbsttötung zur Seite zu stehen oder ihm dabei zu helfen, sagte Kurschus am Montag in Bielefeld. Daraus ließen sich jedoch keine verallgemeinerbaren Regeln ableiten: "Eine Entscheidung im Grenzfall kann niemals zu einer ethischen oder rechtlichen Norm oder zu einem Muster erhoben werden. Sie muss eine undefinierte Ausnahme bleiben."

Durch rechtliche Regelungen würden Ausnahmen zum Normalfall erklärt, argumentierte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen. Dies dürfe aber im Falle des Suizids und der Hilfe zur Selbsttötung nicht geschehen: "Suizid darf nicht geächtet werden. Aber gesellschaftsfähig darf er ebenso wenig sein."

Vor Landessynode sprach sich Kurschus jedoch dafür aus, jede Form organisierter oder geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung zu unterbinden. Den vielfach geforderten Ausbau der Palliativmedizin hält Kurschus für sinnvoll, er löse aber das Problem nicht. "Würde lässt sich nicht auf Schmerzfreiheit reduzieren", sagte die 51-jährige evangelische Theologin zur Begründung.

###mehr|term|777###