Bundestag verabschiedet schärfere Strafen für Kindesmissbrauch

Bundestag verabschiedet schärfere Strafen für Kindesmissbrauch
Künftig sit die Verbreitung von Nacktbildern strafbar. Nach Kritik aus der Opposition hatte Justizminister Maas jedoch eine noch schärfere Regelung aus dem Gesetz gestrichen, die auch das Fotografieren nackter Kinder unter Strafe stellen sollte.

Der Handel mit Nacktbildern von Kindern ist künftig strafbar. Der Bundestag hat am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Koalition das Sexualstrafrecht verschärft. Auf die Verbreitung solcher Bilder stehen künftig drei Jahre Haft. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte den Gesetzentwurf nach Kritik aus dem Bundesrat und der Opposition noch in dieser Woche entschärft. Ursprünglich sollte auch das unbefugte Fotografieren nackter Kinder strafbar sein.

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Mit dem Gesetz wird auch klargestellt, dass sogenannte "Posing"-Bilder als Kinderpornografie gelten, deren Besitz und Verbreitung strafbar ist. Dabei handelt es sich um Bilder, auf denen Kinder und Jugendliche in sexualisierter Haltung dargestellt sind, oder ihre Genitalien oder ihr Po im Fokus stehen. Künftig steht auch das sogenannte "Cyber-Grooming" unter Strafe. Damit setzt Maas eine EU-Richtlinie um. Verfolgt wird danach, wer im Internet Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufnimmt mit dem Ziel, sie zu sexuellen Handlungen oder Kontakten zu bewegen.

Die Opposition übte scharfe Kritik an einer weiteren Regelung, wonach die Verbreitung von Bildern unter Strafe gestellt wird, die geeignet sind, dem Ansehen einer Person zu schaden. Die rechtspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Katja Keul, nannte diesen Teil des Gesetzes "misslungen und unverhältnismäßig". Gegen die unbefugte Verbreitung solcher Bilder, etwa von einem Mann, der aus einem Bordell kommt, könne der Betroffene bereits heute vorgehen. Künftig mache sich aber schon strafbar, wer solche Bilder zu Hause am Küchentisch zeige.

Politiker der Koalitionsfraktionen Union und SPD verteidigten die Regelung und erklärten, Bilder im Rahmen von Kunst, Wissenschaft und Medien seien ausgenommen. Die Arbeit von Presse und Wissenschaft werde nicht eingeschränkt.

Mit dem Gesetz werden außerdem die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch verlängert. Die Verjährung beginnt künftig erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers, womit alle schweren Sexualdelikte nicht mehr vor dem 50. Lebensjahr verjähren. Bisher liegt die Grenze beim 41. Geburtstag. Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, warnte indes vor falschen Hoffnungen. Es sei fast unmöglich, Täter nach so langer Zeit noch zu überführen und zu verurteilen.