EuGH: Deutschland darf arbeitslosen Europäern Hartz IV verwehren

Sozialgesetzbuch Deutschland
Foto: dpa/Julian Stratenschulte
EuGH: Deutschland darf arbeitslosen Europäern Hartz IV verwehren
Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren.
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Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag entschieden. Die höchsten EU-Richter bestätigten eine zentrale Regelung im deutschen Sozialgesetzbuch. "Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden", erklärte das Gericht. (Az: C-333/13)

Die Richter hatten über den Fall einer Frau aus Rumänien zu entscheiden, die mit ihrem Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig lebt. Zunächst von der Schwester mit Lebensmitteln versorgt, beantragte sie später Hartz IV. Die Frau und ihr Sohn verfügten "nicht über ausreichende Existenzmittel" und könnten daher "kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland nach der Unionsbürgerrichtlinie geltend machen", führte der EuGH aus. Folglich könnten sie sich auch nicht auf das in bestimmten EU-Gesetzen verankerte Diskriminierungsverbot berufen.