Leistungen für Asylbewerber reformiert

Leistungen für Asylbewerber reformiert
Mehr als zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag am Donnerstag in Berlin die Leistungen für Asylbewerber reformiert.

Mit den Stimmen der Koalition beschloss das Parlament ein entsprechendes Gesetz. Damit werde die Berechnung der Leistungen transparenter, sagte die SPD-Abgeordnete Daniela Kolbe im Bundestag. Die Richter hatten 2012 die damals bis zu einem Drittel niedrigere Sozialhilfe für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärt. Seitdem galt eine Übergangsregelung.

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Nach der Neuregelung bekommt nun ein alleinstehender Flüchtling im kommenden Jahr 352 Euro pro Monat, wovon der überwiegende Teil als Sachleistungen gewährt werden kann. 140 Euro müssen bar ausbezahlt werden. Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die bisher vier Jahre lang gelten, sollen künftig nur noch 15 Monate lang angewendet werden. Anschließend werden Leistungen entsprechend der Sozialhilfe gewährt.

Zum Vergleich: Der Sozialhilfesatz wird im kommenden Jahr bei 399 Euro plus Miete und Heizung für einen Alleinstehenden liegen. Die um rund 45 Euro geringeren Leistungen für Asylbewerber erklären sich daraus, dass der Gesetzgeber bestimmte Ausgaben wie etwa für Hausrat nicht berücksichtigt, da Asylbewerber in der ersten Zeit in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

Flüchtlinge bei denen erkennbar ist, dass sie länger in Deutschland bleiben, sollen nicht mehr nach den Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes behandelt werden, sondern die normale Sozialhilfe erhalten. Diese Regelung soll den Angaben zufolge die Länder und Kommunen um 31 Millionen Euro in 2015 und 43 Millionen Euro jährlich ab 2016 entlasten. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf das sogenannte Bildungspaket.

Die Opposition forderte die Abschaffung der Sonderregelungen für Asylbewerber. Zudem kritisierten Grüne und Linksfraktion die medizinische Versorgung der Flüchtlinge als völlig unzureichend. Asylbewerber werden nur bei akuten Erkrankungen und in Notfällen, sowie bei Schwangerschaft und Geburt behandelt.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. In den SPD-geführten Ländern kündigt sich indes Widerstand an. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Regelungen nur ein Jahr lang statt 15 Monate angewendet wird. Aus Hamburg kommt der Antrag, die Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge zu verbessern und von den Krankenkassen bezahlen zu lassen.