Hasskriminalität soll stärker bestraft werden

Hasskriminalität soll stärker bestraft werden
Die Mordserie des NSU hat Deutschland schockiert. Nicht weniger die haarsträubenden Ermittlungspannen, die die Aufklärung jahrelang behinderten. Die Politik will dafür sorgen, dass solche Fehler künftig nicht mehr passsieren.

Die Bundesregierung will künftig rassistische und fremdenfeindliche Motive bei Straftaten schärfer ahnden. Das Bundeskabinett stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch zu. Der Entwurf beruht auf Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

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"Das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, kann niemand wieder gutmachen", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Man habe aber die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können. Nach den Worten von Regierungssprecher Steffen Seibert hat der NSU-Skandal einen "Schock und Betroffenheit" in der Öffentlichkeit ausgelöst. Das Mitgefühl der Bundesregierung gelte insbesondere den Angehörigen der Opfer. Die Politik setze sich deshalb für einen verstärkten Kampf gegen Rechtsextremismus ein.

Nach dem Entwurf sollen rassistische Motive bereits bei den Ermittlungen stärker berücksichtigt werden. Maas zufolge zieht die Bundesregierung damit die Lehren aus "erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU-Anschlägen". Die Gesetzesinitiative sieht auch vor, die Zuständigkeiten des Generalbundesanwaltes zu erweitern. Demnach soll er früher in laufende Ermittlungen eingebunden werden und diese bei Bedarf an sich ziehen können.

Gesellschaftliche Aufgabe

"Täter dürfen nicht noch einmal von unklaren Zuständigkeiten profitieren", unterstrich Maas. Der Justizminister betonte jedoch, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus nicht allein mit den Mitteln des Rechts gewonnen werden könne. Er bleibe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Grünen bezeichneten den Gesetzesentwurf als "Symbolpolitik". "Die Berücksichtigung menschenverachtender Motive beim Strafmaß klingt zwar schön, bringt aber nichts, wenn die Motive im Ermittlungsverfahren unerkannt bleiben", erklärte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Der Entwurf tauge nicht zur Sensibilisierung von Polizei und Justiz für die unterschiedlichen Formen von Hasskriminalität.

Mehr Sensibilität

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Anwaltsverein. "Sollte es ein Defizit bei der Ermittlung eines möglicherweise rechtsradikalen Hintergrundes einer Tat oder aber auch der Verurteilung solcher Täter geben, wäre ein Kulturwandel bei den Ermittlungsbehörden und den Gerichten notwendig und nicht gesetzgeberische Symbolpolitik", heißt es in einer Stellungnahme. Die Rechtsexperten forderten zudem eine stärkere Sensibilisierung für rassistische Motive der Staatsanwaltschaften und in der Ausbildung der Polizei.

Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) wird unter anderem die Ermordung von neun Migranten und einer Polizistin zur Last gelegt. Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Terror-Trios, steht derzeit in München vor Gericht.