Trierer Bischof Ackermann wirbt für Toleranz für Homosexuelle

Trierer Bischof Ackermann wirbt für Toleranz für Homosexuelle
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann tritt für Respekt und Toleranz in der katholischen Kirche gegenüber Homosexuellen ein.

Kirchenvertreter sollten Homosexuellen mit Wertschätzung und nicht mit Ablehnung oder Berührungsängsten begegnen, sagte der Bischof am Mittwochabend in Saarbrücken. In einer Diskussion mit dem Schwulen- und Lesbenverband im Saarland unterstrich der Bischof zugleich, dass es auch weiterhin keine Segnungen für homosexuelle Paare geben werde.

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Unter dem Motto "Date mit dem Bischof" stellte sich der Bischof in der öffentlichen Diskussion den Fragen und Anliegen von Lesben und Schwulen. Nach Angaben des Lesben- und Schwulenverbandes war dieser Austausch mit dem Bischof eine Premiere.

Die katholische Kirche bezeichne Homosexualität nicht als Krankheit, sagte Ackermann. "Wenn es Gruppen gibt, die Homosexualität heilen wollen, tun sie das nicht im amtlichen Auftrag". Homosexualität sei nicht frei gewählt, sagte der Bischof. "Ich muss meine sexuelle Identität annehmen, wie immer sie auch aussehen mag." Ackermann bekannte sich zum christliche Menschenbild, dass von der Verschiedenheit der Geschlechter ausgeht, um Leben weiterzugeben.

Zugleich unterstrich der Trierer Bischof, dass es in der katholischen Kirche keine Segnungen homosexueller Paare geben werde. "Wenn in einem Segnungsgottesdienst zwei Männer oder zwei Frauen zu mir kommen, um sich einzeln segnen zu lassen, frage ich nicht, in welcher Beziehung sie zueinander stehen", sagte Ackermann. Das sei aber kein offizieller Segen für eine Eingetragene Partnerschaft.

Auch Forderungen nach Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes erteilte der Bischof eine Absage. Bislang müssen Mitarbeiter der katholischen Kirche eine Kündigung befürchten, wenn sie ein Eingetragene Partnerschaft eingehen. Die Frage der Loyalitätspflichten sei "ein unglaublich dorniges Feld auch unter wirtschaftlichen Zwängen", räumte Ackermann ein. Dennoch bleibe eine Verpartnerung "ein Verstoß gegen die vom Arbeitsrecht geforderte Loyalität". Kirchenmitarbeiter müssten mit der katholischen Lehre übereinstimmen.