SPD-Medienpolitikerin Kraege hofft auf Jugendkanal von ARD und ZDF

SPD-Medienpolitikerin Kraege hofft auf Jugendkanal von ARD und ZDF
Die Chefin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Jacqueline Kraege (SPD), hofft, dass die Ministerpräsidenten im Herbst grünes Licht für einen gemeinsamen Jugendkanal von ARD und ZDF geben.
17.07.2014
epd
Diemut Roether

Sie halte dieses Angebot "nicht nur für die Jugendlichen für wichtig, sondern auch weil es ein Experimentierfeld sein kann, ein Labor für Interaktivität, User Generated Content und anderes", sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. In einem solchen Angebot könne vieles ausprobiert werden, das später auch ins Hauptprogramm transferiert werden könne.

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Kraege sagte, die Ministerpräsidenten schauten sehr kritisch darauf, ob das Jugendangebot "aus den vorhandenen Ressourcen gestemmt wird und gestemmt werden kann". Der geplante trimediale Jugendkanal koste kein zusätzliches Geld, gleichwohl werde das Projekt sehr kritisch hinterfragt. Sie halte es für "ein gutes Zeichen, ein solches Angebot zu beauftragen". Dafür würden auch drei der bisher sechs Spartenkanäle eingestellt. Wichtig sei den Medienpolitikern auch die Kooperation: "Es soll ein gemeinsames Projekt von ARD und ZDF sein." 

Zur anstehenden Reform des ZDF-Staatsvertrags sagte die Medienpolitikerin, es sei wichtig, dass das Verfahren zur Besetzung des ZDF-Fernsehrats klar sei: "Wir können uns nicht Modelle ausdenken, die in der Realität nicht funktionieren oder so konfliktbehaftet sind, dass wir mit jeder Gremienbesetzung wieder juristisch angreifbar werden. Wir brauchen nachvollziehbare klare Kriterien, damit sich nicht ein Verband oder eine Gruppierung oder gar Einzelpersonen diskriminiert fühlen."

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. März entschieden, dass die Bundesländer den ZDF-Staatsvertrag neu regeln müssen. Nach Meinung der Karlsruher Richter haben Politik und Parteien einen zu großen Einfluss in den Aufsichtsgremien des Senders. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz koordiniert die Medienpolitik der Länder.

Krage betonte, dass die Arbeit des Fernsehrats transparenter werden müsse. "Das Verfassungsgericht äußert die Erwartung, dass die Gesellschaft sich wiederfindet im Fernsehrat, und wenn der Fernsehrat ein Abbild der Gesellschaft ist, muss er auch an die Gesellschaft angebunden sein." Vermutlich würden die Ministerpräsidenten festlegen, dass der Fernsehrat - ähnlich wie bereits einige Rundfunkräte der ARD-Anstalten - künftig öffentlich tagen solle. Die Anstalten hätten selbst ein Interesse an mehr Transparenz, "weil sie sonst in der Diskussion um den Beitrag in die Defensive geraten".