Militärbischof: Bei Trauerfeiern Staat und Kirche trennen

Militärbischof: Bei Trauerfeiern Staat und Kirche trennen
Ist eine Trauerfeier für einen gefallenen Soldaten Sache des Staates oder der Kirche? Beides, meint Militärbischof Martin Dutzmann. Allerdings müsse man dabei die Aufgaben von Staat und Kirche auseinander halten.

Bei Trauerfeiern für gefallene Bundeswehr-Soldaten soll noch sorgfältiger auf die Trennung von Staat und Kirche geachtet werden. Eine solche Feier sei ein Wagnis, weil sie unterschiedliche Interessen miteinander verbinden müsse, sagte der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann am Montagabend bei einer Veranstaltung des Zentrums für Religion und Gesellschaft in Bonn zum Thema "Trauerrituale bei der Bundeswehr".

Militärbischof Martin Dutzmann. Foto: epd-bild/Meike Böschemeyer

Es sei aber sachgemäß, dass die Trauerfeiern für in Afghanistan getötete Soldaten gemeinsam von Staat und Kirche gestaltet würden, sagte Dutzmann. Die Kirche habe die Aufgabe, Angehörige, Kameraden und auch die für den Einsatz verantwortlichen Politiker zu trösten. Zugleich stehe der Staat in der Pflicht, Abschied von den Soldaten zu nehmen und ihnen für ihren Einsatz zu danken, etwa durch die Anwesenheit von Politikern.

Rücksicht auf die Wünsche der Angehörigen

Dabei müssten aber die unterschiedlichen Rollen deutlicher werden, als das bei vielen Trauerfeiern bislang der Fall sei, forderte Dutzmann. Die Trennung sei nicht scharf genug, wenn zum Beispiel der Prediger die anwesenden Vertreter des Staates vor den Angehörigen begrüße, oder wenn die Ehrenwachen am Sarg erst nach Beginn des Gottesdienstes auszögen.

Die Trennung von Staat und Kirche während der Trauerfeiern werde auch von der Bundeswehr gewollt, sagte Brigadegeneral Reinhard Kloss, Stabsabteilungsleiter Innere Führung bei den Streitkräften. Die Bundeswehr nehme keinerlei Einfluss auf eine Vermischung der beiden Bereiche. Sie nähme bei der Gestaltung der Trauerfeiern vor allem Rücksicht auf die Wünsche der Angehörigen. Nichts geschehe ohne deren Einverständnis.

 

epd