Streit um Amtszeitverlängerung von Bischof Abromeit

Streit um Amtszeitverlängerung von Bischof Abromeit
Wegen des Streits um die Amtszeitverlängerung von Bischof Hans-Jürgen Abromeit kommt die pommersche Synode zu einer Sondertagung zusammen. In Rostock-Warnemünde tagt die verfassunggebende Synode zur Nordkirche.

Wegen des Streits um die Amtszeitverlängerung von Bischof Hans-Jürgen Abromeit kommt die pommersche Synode am Donnerstagabend in Rostock-Warnemünde zu einer Sondertagung zusammen. Auf der nicht öffentlichen Sitzung werde auch ein Rechtsgutachten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über strittige Fragen des Bischofswahlgesetzes vorgelegt, teilte die Pommersche Evangelische Kirche am Mittwoch in Greifswald mit. In Rostock-Warnemünde tagt ebenfalls ab Donnerstag die verfassunggebende Synode zur Nordkirche.

EKD: Gutachten entspricht "rechtlicher Einschätzung"

Die EKD wollte sich zu dem Inhalt des Gutachtens zur Auslegung des pommerschen Bischofswahlgesetzes nicht äußern. Eine EKD-Sprecherin sprach von einer "rechtlichen Einschätzung", die im Kirchenamt entstanden sei. Für die Sondersitzung des Kirchenparlamentes hatten sich 28 der 68 Mitglieder der pommersche Synode ausgesprochen.

Hans-Jürgen Abromeit, Bischof der Pommerschen Evangelischen Kirche. Foto: epd-bild/Norbert Neetz

Hintergrund sind Auseinandersetzungen in der pommerschen Kirche über die Verlängerung der Amtszeit des Bischofs. Das Bischofswahlkollegium hatte die Amtszeit des 57-jährigen Abromeits am 18. Dezember um fünf Jahre bis 2018 verlängert. Die reguläre Amtszeit von Abromeit endet im August 2013. Im November hatte die Landessynode Abromeit gebeten, auch nach Ablauf seiner Amtszeit als Bischof zur Verfügung zu stehen.

Bereits vor der Entscheidung über die Amtszeitverlängerung hatte es Widerspruch gegeben. Zwei pommersche Synodale hatten das Verfahren angezweifelt, da laut Bischofswahlgesetz das Bischofswahlkollegium die Amtszeit nur nach dem Ablauf einer Amtsperiode verlängern könne.

Der künftige Landesbischof der Nordkirche, der im Frühjahr 2013 gewählt wird, soll in Schwerin residieren. In Hamburg, Schleswig und Greifswald wird es Sprengelbischöfe geben. Für eine Übergangszeit bis 2018 soll es einen zusätzlichen Sprengelbischof in Schwerin geben. Die Pommersche Evangelische Kirche ist zahlenmäßig die kleinste der evangelischen Landeskirchen, die zur Nordkirche fusionieren wollen. Ende 2010 zählte sie rund 94.000 Mitglieder.

Keine Folgen für Nordkirchen-Abstimmung erwartet

Die geplante Nordkirche steht vor der letzten Hürde: In Rostock-Warnemünde beginnt am heutigen Donnerstag die dritte verfassungsgebende Synode, bei der die entscheidende Abstimmung über die Kirchenfusion im Mittelpunkt steht. 266 Synodale aus Nordelbien, Mecklenburg und Pommern werden laut Tagesordnung am Samstagmittag über die Verfassung abstimmen. Erforderlich sind jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten aller Einzelsynoden.

Grafik: epd-Bild

Die Nordkirche wäre die erste evangelische Kirchenfusion über die ehemals deutsch-deutsche Grenze hinweg. Die Gründung ist für Pfingsten (27. Mai) in Ratzeburg geplant. Mit 2,3 Millionen Mitgliedern in 13 Kirchenkreisen wäre die Nordkirche die fünftgrößte unter den deutschen Landeskirchen.

Die Abstimmung über Verfassung, Einführungsgesetz und Überleitung der Bischöfe in die Nordkirche werde von der pommerschen Sondersynode nicht berührt, sagte ein Sprecher der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Ähnlich hatte sich am Dienstag der mecklenburgische Landesbischof Andreas von Maltzahn geäußert. Die Amtszeitverlängerung des Greifswalder Bischofs sei eine "inner-pommersche Angelegenheit", die die Nordkirchen-Abstimmung "nicht tangieren werde".

epd