Bessere Leistungen für verletzte Soldaten

Bessere Leistungen für verletzte Soldaten
Im Ausland verletzte Soldaten sollen eine höhere finanzielle Entschädigung bekommen. Den Gesetzesentwurf dafür will das Kabinett heute verabschieden. Der Bundeswehrverband begrüßt die Pläne, sieht allerdings noch Nachbesserungsbedarf.

"Das Parlament ist dafür verantwortlich, dass wir in Einsätze gehen", sagte Ulrich Kirsch, Vorsitzender des Bundeswehrverbands. Das Kabinett will an diesem Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Unter anderem soll die einmalige Entschädigungssumme von 80.000 auf 150.000 Euro steigen, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Soldaten wegen einer Verwundung oder eines Unfalls um mindestens 50 Prozent gemindert ist.

Betroffen von den geplanten Änderungen seien Soldaten, die mit seelischen oder körperlichen Wunden aus einem Einsatz zurück kämen sowie Hinterbliebene von im Ausland getöteten Soldaten, sagte Kirsch. Allein bei den posttraumatischen Belastungsstörungen - den Langzeitfolgen eines erlittenen Traumas - gebe es mittlerweile "signifikante Zahlen". "Das geht in den Bereich von mehreren Hundert."

"30 Prozent Schädigung müssen ausreichen"

Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch sei, dass die Betroffenen sich meldeten, mahnte Kirsch an die Adresse der Soldaten. "Es kann nur der anspruchsberechtigt sein, der deutlich macht, dass er ein traumatisches Erlebnis mitbekommen hat."

Allerdings sehe sein Verband noch Nachbesserungsbedarf bei dem vorgelegten Gesetzentwurf. Damit ein Zeitsoldat, der im Einsatz verletzt wurde, einen lebenslangen Job als Berufssoldat bei der Truppe erhalten kann, muss er bislang einen Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen. Er sei der Meinung, dass dazu 30 Prozent ausreichen müssten, sagte Kirsch. "Der Soldat hat ja seine Gesundheit zu einem erheblichen Teil geopfert." Auch die Probezeit müsse deutlich kürzer als geplant ausfallen. Die Weiterbeschäftigung ist für verletzte Zeitsoldaten deshalb wichtig, weil sie oft kaum Aussichten auf einen anderen Arbeitsplatz haben.

 

dpa