Bundesregierung: Kinder dürfen mehr Krach machen

Bundesregierung: Kinder dürfen mehr Krach machen
Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft wird. Damit gilt für Kinderlärm eine höhere Toleranz als etwa für Lärm von Presslufthammern.
16.02.2011
Von Georg Ismar

Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) musste diese Woche ziemlichen Krach ertragen. Buh-Rufe und Pfiffe prasselten auf ihn ein, als er sich im Kreistag Lüchow-Dannenberg für die Erkundung des möglichen Atommüll-Endlagers Gorleben verteidigte. Krach von Kindern ist dem dreifachen Vater da weitaus lieber - und diese Art von Lärm will er künftig per Gesetz deutlich klarer von Lärm etwa durch Verkehr, Industrie und Baustellen unterscheiden.

Klagen gegen Kita-Lärm werden ausgeschlossen

Krach ist künftig nicht mehr gleich Krach: Gerichtsklagen gegen Lärm in Kitas, Kindergärten und auf Spielplätzen werden nun praktisch ausgeschlossen. Durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung werden Kindereinrichtungen zudem in Wohngebieten generell erlaubt. Es ist für den Laien etwas schwierig zu verstehen, warum der Kinderlärm ausgerechnet in den Bereich des Bundesumweltministers fällt.

Die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung verbirgt sich hinter dem Wortungetüm: "Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze". Mit dem in Paragraf 22 des Gesetzes eingefügten Zusatzpassus wird klargestellt, "dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist". Das gilt auch für das Kicken auf dem Bolzplatz.

Gesetz gilt nicht für Lärm auf Privatgrundstücken

Aber wenn Kinder privat in einem Wendehammer kicken und den Nachbarn damit nerven, kann dieser auch weiterhin vor Gericht auf Hilfe hoffen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz etwa hatte in einem solchen Fall 2007 eine Gemeinde dazu verpflichtet, den Lärm durch fußballspielende Kinder zu unterbinden - notfalls durch Verbote.

Nach dem Gorleben-Besuch und einem klassischen "Looser-Thema" für einen Bundesumweltminister, nämlich die Regelung der Atommüllfrage, befindet sich Röttgen mit dem Kinderlärm-Gesetz zwei Tage später auf der Sonnenseite des politischen Lebens wieder.

Schritt in eine kinderfreundlichere Gesellschaft

Die Regelung wird allseits als Schritt hin zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft begrüßt. Und passt zu Röttgens Ansatz von zukunftsorientierter Politik. Man dürfe sich nicht im "Gegenwartsegoismus" verlieren, sondern müsse Politik aus den "Augen unserer Kinder" machen. Kinderlärm müsse unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft stehen "und darf nicht wie Lärm von Industrieanlagen behandelt werden", betont der 45-Jährige, selbst Vater von zwei Söhnen und einer Tochter.

Selbst die Senioren-Union rudert zurück, der Vorsitzende Otto Wulff spricht von einem "klaren Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft". "Als Großvater von zwei Enkeltöchtern freue ich mich darüber, dass nunmehr auch in Wohngebieten fröhliche Kinderstimmen zum ganz normalen Alltag gehören und nicht mehr durch juristische Vorbehalte verhindert werden und verboten werden können", so Wulff.
"Kinder gehören wie die Älteren in die Mitte der Gesellschaft."

Senioren forderten zunächst ihre Ruhe

Zuvor hatte es Senioren-Unions-Vize Leonhard Kuckart abgelehnt, dass Kitas und Spielplätze generell in Wohngebieten zugelassen werden dürfen: "Ein Dauerpegel von 90 Dezibel bleibt eine unzumutbare Lärmbelästigung - gleich, ob die Quelle nun sympathisches Kindergeschrei ist oder das Hämmern eines Pressluftbohrers."

Der Deutsche Städtetag hatte wiederholt das Vorgehen in einigen Kommunen gegen Kinderlärm kritisiert und gefordert, dass Kinder nicht mehr als Lärm-Emittenten bezeichnet werden dürfen. Berlin erklärte 2010 Kinderlärm für gesetzlich zumutbar. Als erstes Bundesland unterschied es damit Kinderlärm von Verkehrs- und Gewerbelärm. Anwohner waren zuvor gerichtlich gegen Lärm in Kitas vorgegangen, Einrichtungen mussten deshalb umziehen. Damit ist nun bundesweit Schluss. Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) sagt stellvertretend für viele Bürger: "Kinderlärm ist Zukunftsmusik."

dpa