Extremismusklausel: Druck auf Kristina Schröder

Extremismusklausel: Druck auf Kristina Schröder
Streit um "Demokratieerklärung": Die Förderpraxis von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für Initiativen gegen Rassismus gerät unter zunehmenden Druck.

Wer staatliche Förderung im Kampf gegen Rechtsextremismus will, muss der Bundesregierung - mit drei Durchschlägen - dokumentieren, dass er selbst auf dem Boden des Rechtsstaates steht. Ein fatales Zeichen für Bürger mit Zivilcourage, meinen Kritiker. Die Opposition im Bundestag, Gewerkschaften sowie Juden und Muslime in Deutschland appellierten am Mittwoch an die Ministerin, die seit Anfang des Jahres geltende "Extremismusklausel" wieder zu streichen. Das Ministerium fördert solche Initiativen gegen Extremismus im Rahmen von zwei Bundesprogrammen mit insgesamt 29 Millionen Euro im Jahr.

Die Kritik entzündete sich an einer Erklärung, die das Familienministerium von Projektträgern gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus verlangt, falls diese staatliche Unterstützung wollen. Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sich darüber hinaus auch verpflichten, ihre potenziellen Partner auf Verfassungstreue zu überprüfen und hierfür im Zweifel beim Bund oder beim Verfassungsschutz anfragen.

Der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, drohte, seine Organisation denke über eine Verfassungsklage nach, sollte Schröder nicht auf die Klausel verzichten. Nach seinen Angaben hat bisher Berlin eine Klage eingereicht. An diesem Donnerstag berät der Bundestag einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen, in dem Schröder ebenfalls aufgefordert wird, auf die Erklärung zu verzichten.

"Demokratieerklärung" verfassungsrechtlich zweifelhaft

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) erhebt gegen das verlangte Bekenntnis erhebliche Bedenken. Diese "Demokratieerklärung" sei verfassungsrechtlich zweifelhaft, argumentierte er unter Hinweis auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der dpa vorliegt.

Der Staat habe bei einem bloßen Zuwendungsverhältnis - anders als bei der Verbeamtung oder der Einbürgerung - wohl kein Recht, ein Bekenntnis zur Verfassung zu verlangen, da der hohe Wert der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit dem entgegenstehe. Das Gutachten habe zudem bei einer Überprüfung von potenziellen Partnern verfassungsrechtliche Bedenken.

"In einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung dürfte sich das Erleben von demokratischer Teilhabe kaum organisieren lassen", heißt es weiter. Ähnlich argumentierte neben dem Zentralrat der Juden auch der Zentralrat der Muslime.

Beschnüffelungsklausel" sendet ein "fatales Zeichen

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sagte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Organisationen, die Bundesregierung sende mit der "Beschnüffelungsklausel" ein "fatales Zeichen" aus. Man habe lange gebraucht, die Zivilgesellschaft gegen Extremismus zu mobilisieren.

Auch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) kritisierte, mit der Klausel "sät die Bundesregierung Zwietracht innerhalb der Zivilgesellschaft". Dies führe zu einem "verordneten Antifaschismus von Regierungs Gnaden. Einen größeren Gefallen kann man Rechtsextremisten nicht tun."

dpa