Winnenden-Prozess: Spannung vor Urteil gegen Jörg K.

Winnenden-Prozess: Spannung vor Urteil gegen Jörg K.
Das Urteil im Stuttgarter Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden steht bevor. Lautet es fahrlässige Tötung oder nur Verstoß gegen das Waffengesetz, Gefängnis oder Straflosigkeit?
07.02.2011
Von Edgar Neumann

Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden will das Landgericht Stuttgart an diesem Donnerstag über die strafrechtlichen Folgen für den Vater des Täters entscheiden. Der Unternehmer hatte seine Pistole Beretta neun Millimeter aus Furcht vor Einbrechern in einem Schrank im Schlafzimmer unverschlossen aufbewahrt. Damit hatte sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule in Winnenden im Rems-Murr-Kreis und auf der Flucht nach Wendlingen im Kreis Esslingen 15 Menschen und sich selbst erschossen.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Vater mit diesem Verstoß gegen das Waffenrecht auch für den Tod der Schüler, Lehrer und weiteren Erwachsenen sowie für die körperlichen und seelischen Verletzungen von 13 Menschen verantwortlich ist. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffenrecht fordern die Ankläger. Den meisten Hinterbliebenen, die vor Gericht als Nebenkläger vertreten sind, geht das nicht weit genug. Sie wollen den 52-jährigen Sportschützen hinter Gittern sehen.

Verteidiger plädieren für Straffreiheit

Dagegen plädieren die beiden Verteidiger dafür, von Strafe abzusehen, denn auch das bisherige Leben des Angeklagten sei zerstört. Auch er habe seinen Sohn verloren. Dessen Tat habe großes Leid über die eigene Familie gebracht, die wegziehen musste, an einem geheimen Ort leben müsse und vom wirtschaftlichen Ruin bedroht sei. Die Anwälte halten den Angeklagten auch nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht für schuldig, denn er habe nicht davon ausgehen können, dass sein Sohn Tim wusste, wo die Waffe im Schlafzimmerschrank lag.

Außerdem sehen die Verteidiger zahlreiche Belege dafür, dass Tim K. ohne Wissen seines Vaters den Zugangscode zu dessen Waffenschrank kannte, in dem ein ganzes Arsenal an Schusswaffen lagerte. Denn sonst wäre er nicht an die große Menge an Munition gekommen, die er für seine Bluttat mitgenommen hatte: 285 Patronen.

Dagegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 17-jährige Tim über längere Zeit heimlich Patronen sammelte, die jeweils nach dem gemeinsamen Schießtraining mit seinem Vater im Schützenverein übrig geblieben waren. Dadurch habe sich der jugendliche Attentäter für die schon länger geplante Schreckenstat einen Munitionsvorrat anlegen können. Dies sei bei den wenigen gemeinsamen Schießübungen von Vater und Sohn gar nicht möglich gewesen, hält die Verteidigung dagegen.

Ist der Vater für die Tat des Sohnes verantwortlich?

Für die Angehörigen der Opfer wiegt aber eine andere Frage besonders schwer: Wie viel wussten die Eltern von den psychischen Problemen ihres Sohnes? War ihnen sein Hang zu Killerspielen auf dem Computer bekannt? Tim K. hatte seine Mutter eines Tages mit der Befürchtung konfrontiert, manisch-depressiv zu sein. Seine Schwester berichtete einem Freund in einem Internetchat, ihr Bruder leide unter seinem Versagen in der Schule und sei "zerbrochen".

Die Eltern brachten Tim Monate vor dem Amoklauf zur Untersuchung in die psychiatrische Klinik nach Weinsberg im Kreis Heilbronn und bekamen den Rat, den kontaktarmen Jungen unter die Leute zu bringen. Wurde ihnen auch gesagt, dass ihr Sohn von einem "Hass auf die ganze Welt" und von Tötungsfantasien erfüllt sei? Eine Zeugin, die die Familie K. nach dem Amoklauf betreute, sagte dies vor Gericht aus, widerrief es später wieder, um es danach wieder zu bestätigen. Und die behandelnden Ärzte berufen sich auf ihre Schweigepflicht und verweigern die Aussage.

Wie sehr sich der Vater die entsetzliche Tat seines Sohnes zurechnen lassen muss, ist also höchst umstritten. Ist jemand dafür mitverantwortlich, wenn Menschen mit einer Waffe getötet werden, die der Betreffende leicht zugänglich und damit entgegen den Vorschriften aufbewahrt? Fahrlässige Tötung laute in solchen Fällen häufig das Urteil, heißt es in Justizkreisen. Dies sei gängige Rechtsprechung. Dabei spiele es eine untergeordnete Rolle, ob es einen Warnhinweis auf die psychisch labile Verfassung von Tim K. gab oder nicht.

Die Hinterbliebenen wollen, dass die 18. Strafkammer nach vier Monaten und 27 Verhandlungstagen mit ihrem Urteil auch öffentlich ein Zeichen setzt gegen Gewalt, Killerspiele und privaten Waffenbesitz. Die juristische Aufarbeitung des Amoklaufs ist damit aber noch lange nicht beendet. Gut möglich, dass gegen das Urteil des Landgerichts Revision beantragt wird. Und die rechtliche Auseinandersetzung um Schmerzensgeld und Schadensersatz hat gerade erst begonnen.

dpa