Kabinett will heimliche Überwachung im Job verbieten

Kabinett will heimliche Überwachung im Job verbieten
Eine heimliche Videoüberwachung ist verboten, Informationen aus dem Internet über potenzielle Mitarbeiter sind erlaubt - das sind nur einige neue Regelungen aus dem Datenschutzgesetz für Beschäftigte, das das Kabinett auf den Weg gebracht hat.

Nach Bespitzelungsskandalen in mehreren großen Unternehmen sollen Arbeitnehmer künftig besser vor heimlicher Überwachung geschützt werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin den Entwurf für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem "angemessenen Interessenausgleich" für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Gesetz soll zügig in Bundesrat und Bundestag beraten werden.

Heimliche Videoüberwachung in Betrieben ist künftig verboten. Das gilt auch beim Verdacht auf Straftaten im Betrieb. Eine offene Überwachung in nicht-öffentlichen Räumen soll gestattet sein, wenn die Mitarbeiter darüber informiert wurden. In Sanitär-, Umkleide- und Schlafräumen ist sie allerdings untersagt. Nach Einschätzung von de Maizière dient eine offene Videoüberwachung auch der Korruptionsbekämpfung. Zugleich trage das Gesetz zu einem vertrauensvollen Betriebsklima bei.

Ohne Kenntnis der Beschäftigten dürfen Arbeitgeber allerdings Daten ihrer Mitarbeiter erheben, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder schwerwiegende Pflichtverletzung besteht. In diesem Fall darf auch ein Privatdetektiv eingeschaltet werden.

Bei Stellenbesetzungen dürfen sich die Personalchefs weiterhin im Internet über Suchmaschinen über die Bewerber informieren. Allerdings ist ihnen nicht erlaubt, sich in soziale Netzwerke wie Facebook einzuschleusen. Nutzen darf der Arbeitgeber jedoch Netzwerke, die zur Darstellung beruflicher Qualifikationen bestimmt sind (Xing). Medizinische Untersuchungen darf der Arbeitgeber nur anordnen, wenn bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen für die Stelle erforderlich sind. Dabei erhält der Arbeitgeber jedoch nur das Ergebnis der Untersuchung, nicht die genaue Diagnose.

Arbeitgeber fordern Nachbesserungen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Die überfällige Regelung stelle eine substanzielle Verbesserung im Umgang mit Beschäftigtendaten dar.

Die Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnten hingegen das Verbot heimlicher Videoüberwachungen ab und forderten Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung werde durch die Neuregelung behindert, kritisierte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Viele unbestimmte Rechtsbegriffe führten zu neuer Rechtsunsicherheit.

Der Internet- und Telekommunikationsbranchenverband Bitkom begrüßte den Gesetzentwurf. Damit entstehe mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, sagte Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer. Skeptisch äußerte sich Scheer zur Frage, ob sich bei Bewerbungen die Recherche in sozialen Netzwerken unterbinden lasse. Zudem fehle eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbünden.

Rechtsunsicherheit beenden

Nach Einschätzung der FDP beendet das Gesetz jahrelange Rechtsunsicherheit. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte, die Neuregelung habe historischen Charakter.

Die Linksfraktion warnte hingegen vor Grauzonen im Gesetzentwurf. Dem verbesserten Arbeitnehmerschutz stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen, sagte der Bundestagsabgeordnete Jan Korte.

Auch die Grünen bezeichneten die neuen Regelungen als ungenügend. Die Beschäftigten müssten die Kontrolle über ihre Daten behalten und ihre Privatsphäre wahren können, sagte der innenpolitische Sprecher Konstantin von Notz.

In den Jahren 2008 und 2009 wurden Mitarbeiter-Bespitzelungen bei der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn, dem Discounter Lidl und dem Textildiscounter Kik aufgedeckt. Dabei ging es um überwachten Mailverkehr und abgehörte Telefonate sowie heimliche Videoaufzeichnungen und die heimliche Kontrolle der privaten Finanzlage der Beschäftigten.

epd