Arbeitgeber dürfen nicht nur "junge" Mitarbeiter suchen

Arbeitgeber dürfen nicht nur "junge" Mitarbeiter suchen
Firmen, die allein junge Bewerber wünschen, verstoßen gegen das Gesetz. Abgelehnte Ältere haben ein Recht auf Entschädigung, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

"Junge(r) engagierte(r) Volljuristin/Volljuristen": Diesen Posten hatte eine juristische Fachzeitschrift zu vergeben und schaltete eine entsprechende Stellenanzeige. Angesprochen fühlte sich auch ein 49-Jähriger. Doch er wurde abgelehnt und der Posten stattdessen mit einer 33-jährigen Mitbewerberin besetzt. Mit dieser Absage wollte sich der Mann aber nicht zufrieden geben. Er klagte vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) auf Entschädigung – und bekam nun Recht.

Stellen müssen "altersneutral" ausgeschrieben werden

Ein Unternehmen darf Stellen nicht allein für junge Bewerber ausschreiben. Solche Anzeigen fallen nach dem Urteil des BGA vom Donnerstag unter Altersdiskriminierung (8 AZR 530/09). Die Richter sahen in der Formulierung der Anzeige ein Indiz dafür, dass das Alter eine entscheidende Rolle spielte. Stellen seien aber "altersneutral" auszuschreiben und Arbeitgeber dürften nicht nach "jungen" Mitarbeitern suchen. Ansonsten liege ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor und die abgelehnten älteren Bewerber haben gute Chancen auf eine Entschädigung.

Diese erkannte das Gericht in Erfurt auch dem Juristen zu, allerdings lediglich in Höhe eines Monatsgehalts. Ursprünglich gefordert hatte der Mann eine Entschädigung von 25.000 Euro plus Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehaltes. Dies hielt das BAG aber für überzogen. Verlangen könnten dies abgelehnte Bewerber nur dann, wenn sie umgekehrt nachweisen, dass sie bei diskriminierungsfreier Auswahl eingestellt worden wären.

dpa