Länder dringen auf Lösung bei Sicherungsverwahrung

Länder dringen auf Lösung bei Sicherungsverwahrung
Im Streit um den Umgang mit gefährlichen Straftätern, die aus der Haft entlassen werden müssen, wird der Ruf aus den Ländern nach einer raschen bundesweiten Lösung drängender.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte in einem dpa-Gespräch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, ihre Verantwortung für die Sicherheit der Bürger wahrzunehmen. Auch der saarländische Innenminister Stephan Toscani (CDU) sagte der dpa: "Der Bund darf in dieser elementaren Sicherheitsfrage die Menschen nicht ewig vertrösten."

Etwa hundert gefährliche Schwerverbrecher könnten nach Recherchen des Magazins "Focus" in den Bundesländern allein in diesem Jahr aus der Sicherungsverwahrung freikommen. Das Bundesjustizministerium geht von etwa 80 sogenannten Altfällen aus, die nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entlassen werden müssen. Das Gericht hatte moniert, dass die Sicherungsverwahrung bei zahlreichen Sexual- und Gewaltverbrechern rückwirkend auf unbegrenzte Zeit verlängert wurde, obwohl bei ihrer Verurteilung ein Verwahrung im Anschluss an die Haftzeit noch auf maximal zehn Jahre befristet war.

CSU-Vizechefin Merk kritisierte, dass es seit der Gerichts- Entscheidung vor acht Monaten eine unsichere Rechtslage gebe. "Das Bundesjustizministerium kann aber nicht acht Monate lang nichts tun, sondern muss gemeinsam mit den Ländern nach Lösungen suchen. Die Erfahrung mit der Unterbringung haben schließlich die Länder."

"Offensichtliche Lücke im Gesetz"

Um den Vorgaben des EGMR zu genügen, seien ein eigenes Gericht und ein gesondertes Gesetz notwendig, sagte Merk. "Wir müssen aber auch den Vollzug deutlich von der Strafhaft trennen." Deswegen habe sie schon Anfang Mai als "dritten Weg" die Sicherungsunterbringung vorgeschlagen. Ohne nachträgliche Sicherungsverwahrung gebe es eine offensichtliche Lücke im Gesetz, was die Sicherheit der Bevölkerung angehe. "Ich sehe nicht den geringsten Grund, warum die Bundesjustizministerin dieses Instrument abschaffen will." Die von Leutheusser-Schnarrenberger favorisierte elektronische Fußfessel zur Überwachung entlassener Täter wäre nach Merks Einschätzung keine Alternative.

Saar-Innenminister Toscani sagte: "Bei den Rettungspaketen zur Wirtschaftskrise hat der Bund gezeigt, wie schnell er Gesetze beschließen kann, wenn dies gewollt und man sich einig ist." Parallel prüft das Saarland eine Änderung seines Unterbringungsgesetzes. Sollte es in absehbarer Zeit nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung auf Bundesebene kommen, müssten die Länder notfalls eigene Regelungen einführen, hieß es.

dpa