Staatsanwaltschaft Konstanz übernimmt Ermittlungen gegen Zollitsch

Staatsanwaltschaft Konstanz übernimmt Ermittlungen gegen Zollitsch
Die Konstanzer Staatsanwaltschaft wird weiter gegen den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch wegen des Verdachts der Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch ermitteln.

Wie ein Behördensprecher am Montag dem epd bestätigte, müsse zunächst geklärt werden, wer für die österreichische Abtei Wettingen-Mehrerau und deren Personalentscheidungen die Verantwortung trägt. Gegen den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hatte zunächst die Freiburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Akten dann nach Konstanz weitergeleitet, wo derzeit gegen einen ehemaligen Pater der Klosterkirche Birnau wegen eines Missbrauchsvorwurfs ermittelt wird.

Ein heute 53-jähriger Mann hatte Strafanzeige gestellt, weil er als Ministrant von dem Pater im Kloster Birnau am Bodensee sexuell missbraucht worden sein soll. Dem Freiburger Erzbischof Zollitsch wirft er vor, als Personalreferent der Erzdiözese im Jahr 1987 den beschuldigten Pater angestellt zu haben. Dieser soll bereits in den 60er Jahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbelastet gewesen sein.

Das Bistum hingegen weist diese Vorwürfe als haltlos zurück, weil Zollitsch erst 2006 von dem Fall erfahren habe und den beschuldigten Pater nicht wieder eingestellt habe. Nach Bekanntwerden der damaligen Vorwürfe habe das Erzbistum den Orden des Paters eingeschaltet und den damaligen Abt der Abtei Wettingen-Mehrerau auf die zu ziehenden Konsequenzen hingewiesen.

Bei einer gründlichen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Konstanz wird nach Ansicht des Erzbistums Freiburg dokumentiert werden, dass der Vorwurf der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch gegen Erzbischof Zollitsch jeder Grundlage entbehre. Das Erzbistum Freiburg werde diese Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Auskünften unterstützen, teilte das Ordinariat mit.

Zollitsch sei grundlos beschuldigt worden, schrieb in der vergangenen Woche der Abt von Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde. Für die Mitglieder der Klostergemeinschaft in Birnau sei kirchenrechtlich allein der Abt der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz verantwortlich. Der Orden unterstehe nicht dem jeweiligen Ortsbischof, sondern dem Papst in Rom.

Der beschuldigte Pater soll in den 80er und 90er Jahren zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehört haben. Deren Zusammensetzung wird alleinverantwortlich vom Abt des Ordens geregelt, wie die Erzdiözese und der seit einem Jahr amtierende Abt Anselm von der Linde bestätigten. Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine "Territorialabtei", die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau.

epd