Liebe Familie Wolf,
Wenn Sie als Mutter der Kinder der Meinung sind, dass Ihre Kinder in der Evangelischen Kirche besser aufgehoben sind, können Sie stellvertretend für Ihre Kinder den Kircheneintritt beantragen. Ab 10 Jahren sind die Kinder zur Religionszugehörigkeit anzuhören, ab 12 können Kinder ein Veto gegen die Entscheidung ihrer Eltern einlegen und ab 14 sind Kinder nach deutschem Gesetz uneingeschränkt religionsmündig und können komplett selbst entscheiden. Allerdings gelten auch bei Beantragung des Glaubenswechsels durch die Eltern die gleichen Regeln wie für den Konfessionswechsel bei Erwachsenen, also müssen Ihre Kinder erst aus der katholischen Kirche aus und dann in die Evangelische Kirche eintreten. Am besten wenden Sie sich zunächst zum Gespräch an den Pfarrer, die Pfarrerin der evangelischen Kirchengemeinde, die aufgrund Ihres Wohnortes für Sie und Ihre Kinder zuständig ist. Gemeinsam werden Sie vor Ort den richtigen Weg für Sie und Ihre Kinder finden.
Kompliziert wird es nur, wenn Sie nicht evangelisch sind, und auch niemand anders aus Ihrer Familie evangelisch ist. In den Landeskirchen wird anscheinend unterschiedlich gehandhabt, wie mit Kindern umgegangen wird, die "alleine" evangelisch werden möchten, also ohne dass ein Elternteil oder jemand anders in der Familie auch in der Evangelischen Kirche ist.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern viel Erfolg auf Ihrer Suche nach dem richtigen Weg!
Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Menzel


