Kunstfreiheit rechtfertigt keine Tötung von Tieren

Kunstfreiheit rechtfertigt keine Tötung von Tieren
Die Performance "Der Tod als Metamorphose", bei der in einem Berliner Theater zwei Hundewelpen getötet werden sollten, bleibt verboten. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte, ein öffentliche inszenierte Tötung sei auch nicht als Protest gegen die Strangulierung von Tieren zulässig.

Im Namen der Kunstfreiheit darf nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht gegen den Tierschutz verstoßen werden. Laut einem Eilbeschluss von Freitag ist eine öffentlich inszenierte Tötung von Hundewelpen auch nicht als Protest gegen die Strangulierung von Tieren zulässig. Damit bekräftigten die Richter das bereits vom örtlichen Bezirksamt verhängte Verbot einer für Montag geplanten "Performance" mit dem Titel "Der Tod als Metamorphose" in einem Spandauer Theater.

In der an "traditionellen thailändischen Kunstformen" orientierten Veranstaltung sollten nach Gerichtsangaben im Anschluss an eine 15-minütige Meditation nacheinander zwei Welpen mit einem Kabelbinder getötet werden. Das "Kunstwerk" sollte nach Vorstellung der Initiatorin provozieren und darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf die gleiche Weise getötet würden.

Die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung greife gravierend in das Staatsschutzziel des Tierschutzes nach Art. 20a des Grundgesetzes ein, entschieden die Richter. Ein vernünftiger Grund dafür sei auch unter Berücksichtigung der Kunst- und möglicherweise der Religionsfreiheit nicht anzuerkennen.