Dem liberalen Weg zu Gerechtigkeit eine Chance geben

Dem liberalen Weg zu Gerechtigkeit eine Chance geben
Der Koalitionsvertrag stößt wegen seiner inneren Widersprüche überall auf Unmut. Dabei gehören zum Regieren mit Augenmaß nun einmal Widersprüche und Kompromisse. Diese sind weltweit überall dort zu finden, wo Regierungen demokratisch legitimiert sind und wo die Politik auf die unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rücksicht nimmt. Man sollte dem liberalen Weg zu Gerechtigkeit eine Chance geben.
25.10.2009
Von Gert G. Wagner

Dass die Opposition sich kritisch zum Regierungsprogramm der schwarz-gelben Koalition äußert, ist normal. Wer auch nur ein wenig politisch denkt, weiß: Es wäre sogar schlimm, wenn die Opposition eine neue Regierung loben würde. Denn keine lebenswerte Gesellschaft kommt ohne politischen Streit aus. Selbst dann wenn alle Parteien fest auf christlichen Werten ruhen würden, sollte es Streit zwischen den Parteien geben. Was aber auffällt ist, dass auch kaum ein Journalist und Kommentator von der Koalitionsvereinbarung sonderlich überzeugt ist. Denn - offenkundig - ist das künftige Regierungsprogramm nicht aus einem Guss geschrieben, sondern es enthält jede Menge Formelkompromisse und Unklarheiten.

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Insbesondere enthält es bemerkenswerte Widersprüche zwischen dem Ziel, die Steuern zu senken, und dem Ziel, die Konjunktur nicht kaputt zu sparen. Aber genau darin kann man auch den großen Vorzug des Regierungsprogramms sehen: Das Wahlkampfgetöse ist vorbei und es wird weiterhin mit Augenmaß regiert. Zum Augenmaß gehören nun einmal Widersprüche und Kompromisse. Diese sind weltweit überall dort zu finden, wo Regierungen demokratisch legitimiert sind und wo die Politik auf die unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rücksicht nimmt.

Kein Programm aus einem Guss

Dass jede deutsche Regierung alles tut, um Frieden zu bewahren, ist so selbstverständlich, dass sich eine Grundsatz-Diskussion dazu nicht lohnt. Aus evangelischer Sicht ist sicherlich das Wichtigste, dass auf die Interessen der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft Rücksicht genommen wird. Und dazu muss man sagen, dass dieses Kernziel offenbar auch für die neue Regierung eine angemessen große Rolle spielt. Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob der liberale Umweg einer geringeren Steuerbelastung, Entbürokratisierung und Deregulierung zum Ziel von mehr Beschäftigung und einer fairen Verteilung der Einkommen führen wird. Aber die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler will diesen Weg gehen. Die FDP wurde sogar von so vielen gewählt wie noch nie. Deswegen darf man sich nun nicht beschweren, dass sozialer Ausgleich über den Umweg einer Entlastung der Besserverdienenden und einer Entbürokratisierung gesucht wird. Wenn es klappt, haben vom Aufschwung ja auch in der Tat alle etwas. Ob es klappt, weiß niemand. Unklarheit und Unsicherheit gilt aber auch für das, was die künftige Opposition angeboten hatte. Es reicht ja nicht aus, was man sozialen Ausgleich anstrebt. Sondern es kommt darauf an, dass man ihn im Detail realisiert und vor allem, dass man ihn finanzieren kann.

In der Koalitionsvereinbarung gibt es sogar soziale Überraschungen im Detail. Die Erhöhung des Schonvermögens für Sozialgeldbezieher, dazu gehört insbesondere selbst genutztes Wohneigentum, ist sicherlich aus sozialpolitischer Sicht zu begrüßen, auch wenn sie nur für wenige überhaupt relevant ist und sie die Mittelschicht schützt. Warum diese Regelung nicht schon in der großen Koalition Gesetz werden konnte, ist zwar eine durchaus politisch interessante Frage; relevant ist sie aber nur noch für Historiker.

Niemand glaubt an die Schuldenbremse

Aus Sicht der Schutzbedürftigen wie auch der Mittelschicht in der Gesellschaft ist es wichtig, dass der Aufschwung nicht kurzfristig durch Steuersenkungen und dadurch notwendigen Ausgabenkürzungen, etwa im Sozialbereich, abgewürgt wird. Insofern ist es zu begrüßen, dass die von der großen Koalition ins Grundgesetz gebrachte "Schuldenbremse" offenbar umgangen werden soll. Das Geschrei der Kommentatoren ist zwar laut und vielstimmig. Aber man sollte so ehrlich sein zuzugeben, dass an die Wirksamkeit einer Schuldenbremse im Grundgesetz doch niemand wirklich geglaubt hat. Insofern wird zumindest bei den Entscheidungsträgern in der Gesellschaft noch nicht einmal ein Vertrauens-Schaden entstehen. Die Regierung hat – mindestens – zwei Wege, um trotz der geplanten Steuersenkungen die Funktionstüchtigkeit der sozialen Sicherungssysteme aufrecht zu erhalten: Zum einen ist laut Koalitionsvertrag nach wie vor die Schaffung eines "Sondervermögens" im Gespräch. Zum zweiten könnte aber die grundgesetzliche Schuldenbremse auch durch die regierungsamtliche Feststellung der "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" ausgesetzt werden. Dieser Weg steht im Grundgesetz.

Realistisch betrachtet sind ohnehin die vielen Wahlen, die im Föderalstaat Bundesrepublik ständig stattfinden, ein viel wirksameres Instrument, um Regierungen von Unsinn abzuhalten, als formale Regeln, denen man sich leicht entziehen kann. Im konkreten Falle gilt: Wenn die Menschen wirklich gegen eine kurzfristige Neuverschuldung des Staates wären, dann könnten sie die neue Regierung ja bei der Wahl in NRW empfindlich "abstrafen". Die Opposition könnte ja ohne Probleme das Thema "Sondervermögen" im NRW-Wahlkampf hochziehen. Aber glaubt daran jemand? Nein: Denn alle Parteien, ob sie es sagen oder nicht, halten das Verhalten der neuen Regierung für vernünftig. Nachdem die Schuldenbremse im Grundgesetz steht, muss zwangsläufig "getrickst" werden, um einen realistischen Kurs zu fahren.

Kopfpauschale muss nicht unsozial sein

Für die Krankversicherungen ist jetzt eine "Kopfpauschale" im Gespräch. Das hört sich auf den ersten Blick unsozial an. Muss es aber nicht sein, wenn ein steuerfinanzierter und zielgerichteter sozialer Ausgleich damit verbunden ist. Und ein solcher ist in der Tat vorgesehen. Da die drei Koalitionspartner CDU, CSU und FDP hier unterschiedliche Ziele verfolgen, stehen in der Koalitionsvereinbarung keine Details. Vielmehr soll eine Regierungskommission eingesetzt werden, die ein geschlossenes Konzept ausarbeiten soll. Man kann das angesichts der in den letzen Jahren verbreiteten "Kommissionitis", die zu nicht viel geführt hat, belächeln. Trotzdem ist zur Lösung der schweren Probleme im Bereich der Krankenversicherungen eine Kommission sinnvoll. Nicht zuletzt, weil die Koalition ja die Steuern senken will, man aber für den steuerfinanzierten sozialen Ausgleich mehr Steuern braucht. Insofern ist zur Lösung der hier angesprochenen Fragen eine Kommission, die Details ausarbeitet, sinnvoll.

Dass Kommissionen garantieren, dass es zu keinen Schnellschüssen kommt, darüber ärgern sich nur diejenigen, die glauben, sie allein hätten die richtige Lösung für ein Problem exklusiv in ihrem Kopf. In der realen Welt aber ist es gut, wenn Kommissionen das "Wenn und Aber" abwägen. Das ist besonders dann notwendig, wenn eine neue Koalitionsregierung ihren konkreten Weg erst noch finden muss. Insofern ist es – realistisch betrachtet – gut, dass in der Koalitionsvereinbarung sechs Kommissionen genannt werden, die zu verschiedensten Politikbereichen, so beispielsweise zum Problem der Altersarmut, Details ausarbeiten sollen. Und zur Frage, wie "Kapitaldeckung" in die Pflegeversicherung eingebaut werden kann, soll ein interministerieller Arbeitskreis eingerichtet werden. Warum hier diese Form gewählt wird und nicht eine weitere Kommission eingerichtet wird, ist nur eine Frage, die sich Systematiker stellen. Allein wichtig ist, dass nicht übereilt gehandelt wird.

Dabei gilt: Weder eine Sachverständigen-Kommission noch ein interministerieller Arbeitskreis können stellvertretend für die Politik Grundsatzprobleme lösen. Insofern ist erst einmal die Politik gefragt, halbwegs klare Vorgaben zu machen. Wenn das nicht gelingt, sollte die Vertraulichkeit der Beratungen in Kommissionen streng sichergestellt werden. Denn wenn eine solche Kommission quasi öffentlich tagt, wie das bei der Rürup-Kommission faktisch der Fall war, werden keine vernünftigen Kompromisse gefunden werden.


Der Berliner Volkswirtschafts-Professor Gert G. Wagner schreibt hier als Vorsitzender der "Kammer für soziale Ordnung" der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und hat an dem EKD-Papier zum Thema Mindestlöhne mitgearbeitet.