Bolivien setzt Mindestalter für Kinderarbeit herab

Foto: epd-bild/Florian Kopp
Bolivien setzt Mindestalter für Kinderarbeit herab
In Bolivien haben die Abgeordneten für ein Gesetz gestimmt, das Kinderarbeit ab dem 14. Lebensjahr und unter bestimmten Bedingungen bereits ab dem zwölften Lebensjahr erlaubt.

Nach dem Senat stimmte auch das Abgeordnetenhaus zu, wie lokale Medien am Donnerstag (Ortszeit) berichteten. Die Kinder müssten auf eigenen Wunsch arbeiten wollen und sich dafür eine Sondergenehmigung der staatlichen Kinder- und Arbeitsschutzbehörde holen.

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Das Vorhaben hatte weltweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Präsident Evo Morales hatte sich gegen ein generelles Verbot von Kinderarbeit ausgesprochen, weil dies Teil der nationalen Kultur sei. Der Staat müsse aber sicherstellen, dass Kinder angemessen behandelt und beschützt würden. In einem weiteren Gesetz soll jetzt geregelt werden, dass selbstständige Arbeit für Kinder ab dem 10. Lebensjahr möglich ist. Der Präsident muss den Vorhaben noch zustimmen.

Das Gesetz soll Kinder vor ausbeuterischer Arbeit beschützen, die ihre Gesundheit oder ihr Leben in Gefahr bringt. So ist eine Arbeit von Kindern unter anderem in Minen und bei der Zuckerrohrernte verboten. Die Bestimmungen sollen im August 2015 in Kraft treten.

Ende vergangenen Jahres hatten von Kindern gegründete Gewerkschaften in La Paz protestiert und um eine Herabsetzung des Mindestalters für Kinderarbeit gebeten. Gleichzeitig wollten sie ihre Rechte mit dem Gesetz gestärkt sehen. Parallel sind jetzt auch Sozialprogramme vorgesehen.

Bolivien ist das ärmste Land Südamerikas. Rund 850.000 Kinder arbeiten regelmäßig und tragen so zum Lebensunterhalt ihrer Familien bei. Vor allem in den indianischen Gemeinden müssen Kinder schon im frühen Alter mitarbeiten.