Bundesrat dringt auf Reform des Prostitutionsgesetzes

Foto: dpa/Oliver Dietze
Bundesrat dringt auf Reform des Prostitutionsgesetzes
Die Bundesregierung will bei der Reform des Prostitutionsgesetzes zwischen legaler Prostitution und der Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution unterscheiden.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Elke Ferner (SPD), sicherte am Freitag im Bundesrat einen Gesetzentwurf in diesem Jahr zu. Sie begrüßte, dass auch die Länder auf eine Reform dringen. Im Juni werde eine breite Anhörung von Experten stattfinden, kündigte Ferner an.

###mehr-artikel###

Die Länderkammer fasste eine Entschließung, in der sie auf eine Reform des Prostitutionsgesetzes dringt. Dem ursprünglichen Antrag des Saarlandes folgte sie dabei aber in einigen Punkten nicht. So lehnt die Mehrheit der Länder es ab, einen neuen Straftatbestand für Freier von Zwangsprostituierten zu schaffen. Der Bundesrat spricht sich auch gegen eine Untersuchungspflicht für Prostituierte aus, wie sie die Unionsfraktion im Bundestag fordert.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) warb für die weitergehenden Forderungen aus dem Saarland, in das zunehmend Freier aus Frankreich kommen, wo der Kauf von Sexdienstleistungen inzwischen verboten ist.

Unstrittig ist zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Union und SPD, dass eine Erlaubnispflicht für Bordelle eingeführt und die Kontrollen der Betriebe verstärkt werden sollen. Menschenunwürdige Praktiken wie Flatrate-Sex sollen verboten werden. Unterschiedliche Vorstellung gibt es aber über die Einführung eines Mindestalters für Prostituierte von 21 Jahren, wie es die Unionsfraktion fordert. Auch die Freierbestrafung ist umstritten.