Snowden soll Ehrendoktor in Rostock werden

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Snowden soll Ehrendoktor in Rostock werden
Der US-Whistleblower Edward Snowden soll Ehrendoktor der Universität Rostock werden.

Die Philosophische Fakultät beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit die Eröffnung eines Ehrenpromotionsverfahrens, wie die Universität mitteilte. Die Entscheidung fiel mit 17 Ja- gegen zwei Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Der entsprechende Antrag sei "außerordentlich sorgfältig und unter Einbeziehung eines hochkarätigen internationalen Gutachtergremiums geprüft und bewertet worden", hieß es.

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Die Fakultät habe Beistand gesucht bei der Klärung der Frage, ob Snowdens Enthüllungen wissenschaftlich relevant und für welche Disziplinen sie in welcher Weise bedeutsam seien. Alle Gutachten hätten die wissenschaftliche Relevanz "auf eindrucksvolle Weise" bestätigt und einstimmig die Verleihung einer Ehrendoktorwürde durch die Philosophische Fakultät empfohlen.

Snowden sei vor allem ein "Aufklärer", der seine eigene bürgerliche Existenz geopfert habe, um auf gravierende gesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen. Damit stehe er in der großen Tradition amerikanischer Bürgerrechtler, die sich im Dienst einer höheren Moral auch für den zivilen Ungehorsam gegenüber der eigenen Regierung entschieden hätten, so die Verfasser der Gutachten.

Die Fakultät wolle mit dem Ehrendoktor gleichermaßen die Zivilcourage Snowdens und seinen "substanziellen Beitrag zu einem neuen globalen Diskurs über Freiheit, Demokratie, Kosmopolitismus und die Rechte des Individuum in einer global vernetzten digitalen Welt würdigen", hieß es weiter. Die sieben Gutachter waren die Professoren Noam Chomsky (USA), Ulrich Beck, Wolfgang Hoffmann-Riem, Claus Leggewie, Harald Müller, Micha Brumlik sowie Thilo Weichert.

Nach den Regeln der Promotionsordnung folgt dem Beschluss über die Eröffnung eines Verfahrens später ein weiterer Beschluss der Fakultät über die Verleihung des Titels. Bis dahin werde sich die Fakultät bemühen, Kontakt zu Snowden aufzunehmen und zu erfahren, ob er mit der Verleihung einer Ehrendoktorwürde einverstanden ist.