BA-Chef: Ungelernte müssen sich wegen Mindestlohn mehr anstrengen

BA-Chef: Ungelernte müssen sich wegen Mindestlohn mehr anstrengen
Der ab 2015 geltende Mindestlohn führt nach Ansicht des Chefs der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, dazu, dass sich ungelernte Arbeitslose künftig deutlich mehr anstrengen und weiterbilden müssen.

"Gerade Ungelernte werden in Zukunft voraussichtlich noch mehr leisten müssen. Dazu gehört auch, selbst die Initiative zur Weiterbildung zu ergreifen", sagte Weise der in Düsseldorf erscheinenden "Wirtschaftswoche".

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Der Mindestlohn habe einen Einfluss auf die Einstiegshürde im Arbeitsmarkt, weil er zu höheren Kosten für Dienstleistungen führen werde, sagte Weise. Er forderte die Politik auf, bei der Ausgestaltung der künftigen Mindestlohn-Kommission den Sachverstand des BA-eigenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu nutzen. "In der Kommission sollten durch die Wissenschaft die Folgen des Mindestlohnes gründlich und kritisch analysiert werden."

Die im Gesetzentwurf genannten Ausnahmen vom Mindestlohn findet Weise grundsätzlich richtig. Nun müsse die Bundesagentur "jeden Jugendlichen gut beraten, damit er erkennt, wie wertvoll eine Ausbildung ist und er nach der Schule auf den Lohnvorteil eines 8,50-Euro-Jobs verzichtet".

Mindestlohn gilt nicht für alle

Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll zum 1. Januar 2015 eingeführt werden. Er soll für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren gelten, nicht aber für Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose, die neu eingestellt werden. Auf diese Regelung hatten sich die Parteivorsitzenden der schwarz-roten Koalition, Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstagabend in einem Spitzengespräch geeinigt. Der Gesetzentwurf soll Anfang April im Kabinett und dann von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Mindestlohn zum 1. Januar 2015 einzuführen. Bis 2017 sollen Ausnahmen zugelassen bleiben, sofern Branchentarifverträge eine niedrigere Lohnuntergrenze vorsehen.