Bürgerbegehren gegen Potsdamer Garnisonkirche vor dem Start

Bürgerbegehren gegen Potsdamer Garnisonkirche vor dem Start
Initiative fordert Auflösung der Stiftung für den Wiederaufbau
Die Förderer der Potsdamer Garnisonkirche haben Probleme, die Gegner auch: Während den einen weiter das Geld für den geplanten Wiederaufbau fehlt, feilen die anderen an juristischen Details des Bürgerbegehrens gegen das Projekt.

Das Bürgerbegehren gegen den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche soll wie geplant am Donnerstag starten. Nach juristischen Problemen mit der zunächst geplanten Forderung nach einem Austritt der Stadt aus der kirchlichen Aufbau-Stiftung werde nun die Auflösung der Stiftung angestrebt, sagte ein Sprecher der Bürgerinitiative "Potsdam ohne Garnisonkirche" dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Potsdam. Ziel sei dabei auch, dass das Grundstück am historischen Standort der 1968 in der DDR abgerissenen Kriegsruine an die Stadt zurückgegeben werde.

Kontroverse begann schon vor Jahren

Über den Wiederaufbau der Garnisonkirche wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Das Projekt ist unter anderem umstritten, weil die evangelische Kirche 1933 von den Nazis zur Inszenierung der Reichstagseröffnung genutzt wurde. Die Befürworter argumentieren unter anderem mit der städtebaulichen Bedeutung der Kirche.

###mehr-artikel###Der genaue Wortlaut der Frage für das Bürgerbegehren soll am Donnerstagabend bekanntgegeben werden, hieß es weiter. Vom 21. März bis zum 1. Mai sollen dann zunächst täglich zwischen 10 und 18 Uhr an einem festen Standort in der Innenstadt Unterschriften gegen die Garnisonkirche gesammelt werden. Die kirchliche Stiftung will den Turm der 1945 zerstörten Barockkirche bis 2017 für rund 40 Millionen Euro wiedererrichten. Die Finanzierung ist noch offen.

Der in dem Bürgerbegehren zunächst angestrebte Austritt der Stadt aus der Garnisonkirchen-Stiftung sei nach Aussage von Rechtsexperten unzulässig, berichten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" (Montagsausgabe). Da die Stadt zu den Stiftern gehört, könne sie nach deutschem Stiftungsrecht nicht einfach austreten und das eingebrachte Vermögen, in diesem Fall das Grundstück im Stadtzentrum, zurückverlangen.

Staatliches Neutralitätsgebot

Die Stadt könne das Grundstück nur zurückbekommen, wenn die 2008 gegründete Stiftung aufgelöst werde, hieß es weiter. Dies könne jedoch nur die Stiftung selbst beschließen und nicht die Stadt. Die Bürgerinitiative kritisierte, mit einer "Zwangsmitgliedschaft in einer kirchlichen Stiftung" verstoße Potsdam gegen das staatliche Neutralitätsgebot in Religionsfragen. Der Beitritt der Stadt habe den Verlust eines zentral gelegenen öffentlichen Grundstücks und den Verzicht auf städtische Einnahmen in Millionenhöhe zur Folge gehabt.

Die Bürgerinitiative lässt sich nach eigenen Angaben bei dem Bürgerbegehren von dem Berliner Verein "Mehr Demokratie" beraten. Wenn bei dem Bürgerbegehren in Potsdam innerhalb eines Jahres rund 13.500 gültige Unterschriften gesammelt werden, muss sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema befassen. Lehnt sie die Vorgaben ab, kann ein Bürgerentscheid folgen, dessen Ergebnis verbindlich wäre. Die Garnisonkirchen-Stiftung sieht der Unterschriftensammlung nach eigenen Angaben gelassen entgegen und wirbt weiter für das Bauprojekt.

Das Bürgerbegehren soll am Donnerstagabend um 18 Uhr im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam starten.