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Bemerkenswert ist für den Arbeitgeberverband, dass die Kirchen nicht nur Verteilungsfragen, sondern Teilhabe- und Chancengerechtigkeit ins Zentrum zu rücken. Die Arbeitgeber stimmen zudem der Mahnung der Kirchen zu, dass bei der Ausgestaltung eines gesetzlichen Mindestlohns keine bestehenden Arbeitsverhältnisse verdrängt und keine neuen Barrieren zum Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen werden dürften. "Zu Recht wird von den Kirchen auf die negativen Tendenzen kurzsichtiger Eigeninteressen von Spartengewerkschaften und die Gefahr der Entsolidarisierung innerhalb von Belegschaften hingewiesen. Eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ist daher zwingend erforderlich", heißt es in der Stellungnahme.
Ganz andere Akzente in seinem Lob für das Kirchenwort setzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). "Zurecht stellen die Kirchen in der Sozialinitiative fest, dass die Ideologie der Deregulierung und der Glaube, Märkte überlasse man am besten sich selbst, durch die Wirklichkeit widerlegt wurden", sagt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. Die Deregulierung des Arbeitsmarkts habe in Deutschland zu einer massiven Ausweitung des Niedriglohnsektors und einer Schwächung von Arbeitnehmerrechten geführt.
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Die Gewerkschaften forderten seit langem eine neue Ordnung der Arbeit und eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte. Wirtschaft und Arbeit seien auf einen verbindlichen Ordnungsrahmen angewiesen, der die Menschen schütze, argumentiert Sommer.