Menschenrechtsbeauftragter verurteilt ugandisches Anti-Homo-Gesetz

Menschenrechtsbeauftragter verurteilt ugandisches Anti-Homo-Gesetz
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), hat scharfe Kritik an dem Anti-Homosexuellen-Gesetz der ugandischen Regierung geübt.

"Dieses Gesetz sendet ein schlechtes Signal innerhalb Ugandas und nach außen aus", sagte Strässer am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Debatte, ob Homosexualität sozial oder genetisch bedingt sei, führe zu nichts.

"Uganda hat sich mit der eigenen Verfassung und durch internationale Abkommen verpflichtet, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten", betonte Strässer. Der SPD-Politiker forderte die ugandische Regierung und die Justizbehörden auf, jegliche Diskriminierung und Strafverfolgung aufgrund des Gesetzes zu unterlassen und grundlegende Menschenrechte zu respektieren und zu schützen. "Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher Lebensentwürfe hat auch in Uganda keinen Platz", unterstrich Strässer.

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Ugandas Präsident Yoweri Museveni unterzeichnete am Montag ein Gesetz, wonach Schwule und Lesben zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt werden können. Damit verschärft Uganda ein bereits existierendes Verbot von Homosexualität deutlich. Das Vorhaben hatte internationale heftige Kritik ausgelöst.

Der Gesetzesvorschlag von 2009 war bereits am 20. Dezember vom Parlament verabschiedet worden. Erstmals werden darin auch ausdrücklich lesbische Frauen erwähnt. Gleichgeschlechtlicher Sexualverkehr kann von jetzt an mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. "Werbung" für Homosexualität soll bestraft werden ebenso wie Menschen, die Lesben und Schwule nicht umgehend anzeigen.

Das Gesetz geht auf eine Vorlage eines Abgeordneten mit Beziehungen zu christlichen Fundamentalisten in den USA zurück. In der ersten Fassung sah es noch die Todesstrafe für wiederholten homosexuellen Geschlechtsverkehr vor.