Patientenschützer: Aktive Sterbehilfe nicht auf Kinder ausweiten

Patientenschützer: Aktive Sterbehilfe nicht auf Kinder ausweiten
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die geplante Legalisierung aktiver Sterbehilfe für todkranke Kinder in Belgien.

Ein Kind im Alter von zwei, fünf oder acht Jahren könne keine selbstbestimmte Entscheidung über eine "aktive Tötung auf Verlangen" treffen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Donnerstag im WDR-Radio. Zu befürchten sei, dass die Autonomie "eher verdrängt wird durch eine Nützlichkeitserwägung, und das wäre Diskriminierung".

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Leidende Kinder mit begrenzter Lebenserwartung müssten durch Medizin und Hospizarbeit begleitet werden, fordert Brysch. Es gebe zwar ein Recht auf Sterben und auf Sterbegleitung, aber kein "Recht auf Tötung".

Kritisch sieht der Patientenschützer auch die Zunahme aktiver Sterbehilfe insgesamt in Belgien und den Niederlanden. So sei die Zahl der registrierten Fälle in Belgien seit Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe im Jahr 2002 von 235 auf 1.400 Fälle gestiegen. "Das heißt, eine Gesellschaft gewöhnt sich daran zu sagen: Nicht die Begleitung, sondern auch das bewusste Herbeiführen des Todes ist Teil unseres Konzeptes", sagte Brysch. Davor könne er nur warnen.

Das belgische Parlament will an diesem Donnerstag über eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe auch bei Kindern abstimmen. Anders als in den Niederlanden ist dabei keine Altersgrenze vorgesehen. Allerdings müssen die Eltern und mehrere Ärzte zustimmen.