Koalitionsvertrag: Keine Aussage zu Staatsleistungen an Kirchen

Koalitionsvertrag: Keine Aussage zu Staatsleistungen an Kirchen
Der von CDU/CSU und SPD beschlossene Koalitionsvertrag würdigt den Beitrag der Kirchen zur Gesellschaft.

Union und SPD unterstreichen in dem Vertrag, das Staatskirchenrecht sei eine geeignete Grundlage für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften. Am System der Kirchensteuer solle festgehalten werden, kirchliche Dienste weiter unterstützt werden. Über die umstrittenen Staatsleistungen an die Kirchen macht der Vertrag keine Aussagen.

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"Im Koalitionsvertrag geht es um die Eckpunkte der Politik im Verhältnis zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften", sagte die Beauftragte der Unions-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth (CDU) am Donnerstag. Ob es in Details Änderungen bei den Staatsleistungen geben soll, hänge im Wesentlichen davon ab, "ob die Länder beziehungsweise der Bundesrat oder die Kirchen auf uns zukommen", betonte sie.

Kerstin Griese, Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, ihre Partei sei offen für Gespräche über eine Ablösung der Staatsleistungen. Diese müssten mit den Ländern und Kirchen "auf Augenhöhe" geführt werden. Der Staat zahlt derzeit jährlich rund 460 Millionen Euro an die Kirchen. Die Zahlungen resultieren aus Enteignungen Anfang des 19. Jahrhunderts und sind im Grundgesetz verankert.

Zahlen müssten die Länder

Für eine Ablösung müsste der Bund ein Gesetz erlassen. Die Länder, die jeweils Verträge mit den Landeskirchen geschlossen haben, müssten zahlen. Griese wies zudem darauf hin, dass die Bedeutung der Kirchen an mehreren Stellen des Koalitionsvertrags hervorgehoben werde, so beim bürgerschaftlichen Engagement, im Europa- und Menschenrechtsteil sowie in einem eigenen Abschnitt. Dort werde die Arbeit der Kirchen "richtig eingeordnet", sagte sie und verwies insbesondere auf die Bedeutung der Kirchen im Sozialbereich, die als "unverzichtbar" bezeichnet wird.