Buß- und Bettag: Flehen um himmlischen Beistand

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Buß- und Bettag: Flehen um himmlischen Beistand
Der Buß- und Bettag hat eine wechselvolle Geschichte. Lange gab es mehrere davon pro Jahr, ein deutschlandweiter Feiertag war er nur für kurze Zeit. Früher flehten die Protestanten an diesem Tag um göttlichen Beistand in Kriegszeiten.
20.11.2013
epd
Nils Sandrisser

Es geht um Besinnung, einen kritischen Rückblick und um Neuorientierung: Am 20. November, dem Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, begehen die Protestanten den Buß- und Bettag. Versäumnisse und Fehlentscheidungen werden vor Gott zur Sprache gebracht. Gefeiert wird er in den Kirchen nach wie vor - auch wenn er seit 1995 kein gesetzlicher Feiertag mehr ist.

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Bußtage lassen sich historisch bis in die Antike zurückverfolgen. Schon die Römer versuchten in Krisenzeiten, durch innere Einkehr die Gnade ihrer Götter zu gewinnen. Für das Jahr 1532 ist der erste protestantische Bußtag bezeugt: In Straßburg beteten die Menschen um himmlischen Beistand im Kampf gegen die Türken. Drei Jahre zuvor hatten die Osmanen zum ersten Mal Wien belagert, seither verwüsteten immer wieder türkische Heere Österreich. Der katholische Kaiser Karl V. konnte jeden Beistand gebrauchen - und sei es von den Protestanten, mit denen er sonst oft über Kreuz lag.

Noch war dieser erste protestantische Bußtag in Straßburg eine einmalige Sache. Im Laufe der Jahre aber führten viele deutsche Fürsten in ihren Sprengeln solche Tage ein und verankerten sie auch teilweise fest im Kalender. "Während des Dreißigjährigen Krieges wurden Buß- und Bettage wöchentlich, häufig sogar täglich gehalten", sagt der Jenaer Theologe Michael Wermke. Im 19. Jahrhundert gab es in deutschen Landen knapp vier Dutzend dieser Tage. Die Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenregierungen legte 1852 den Festtag auf einen eigenen Termin: den Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, der das Kirchenjahr abschließt. Erst am 12. März 1893 aber führte Preußen einen einheitlichen Feiertag ein.

1914: Nachrichten von der Front

Doch schon wenige Jahre später häuften sich wieder die Buß- und Bettage: Der Erste Weltkrieg führte dazu, dass die Menschen sich wieder auf Gott rückbesannen. Kaiser Wilhelm II. ordnete bereits zu Kriegsbeginn einen Buß- und Bettag am 5. August 1914 an. Ein Augenzeuge aus Schlesien schreibt über diesen Tag, die Gottesdienste seien "allerorten übervoll" gewesen. Während des gesamten Krieges gab es immer wieder Bußgottesdienste. Nach der Andacht verkündeten die Pfarrer Neuigkeiten von der Front und überbrachten manchmal auch Todesnachrichten an die Angehörigen. Die Bußgottesdienste wurden so gleich zu Trauerfeiern.

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Die Nazis machten den Tag 1934 zu einem einheitlichen Feiertag für ganz Deutschland. Nur kurze Zeit darauf allerdings - bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs - verschob ihn die NSDAP auf einen Sonntag, schaffte ihn also faktisch ab. Statt innere Einkehr zu halten, sollten die Arbeiter lieber in den Rüstungsfabriken schuften, fanden die Nazis.

Nach dem Krieg war der Buß- und Bettag wieder in ganz Deutschland Feiertag - oder in fast ganz Deutschland. Denn das mehrheitlich katholische Bayern führte ihn erst 1952 ein, und zwar nur in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung. Erst 1981 wurde er für ganz Bayern Feiertag. Die DDR allerdings hatte ihn 1966 schon wieder gestrichen.

1995: Abschaffung genau 50 Jahre nach Kriegsende

Das Ende als gesetzlicher Feiertag im wiedervereinigten Deutschland kam 1995: Damals beschloss die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Helmut Kohl, zur Finanzierung der Pflegeversicherung einen Feiertag zu streichen. Die Wahl fiel auf den Buß- und Bettag. "Der zusätzliche Arbeitstag soll den Unternehmen als Ausgleich für ihren Beitragsanteil dienen", erklärt Theologe Wermke.

Kirchen und Gewerkschaften wehrten sich - erfolglos. Der damalige Berliner Bischof Wolfgang Huber bezeichnete die Abschaffung als einen "schweren Fehler" und nannte es "grotesk", dass genau 50 Jahre nach Kriegsende, dem "Jahr des Gedenkens an politische Schuld" der Buß- und Bettag nicht mehr unter staatlichem Schutz stehe.

In Sachsen allerdings ist der Buß- und Bettag bis heute arbeitsfrei. Dafür müssen die Arbeitnehmer zwischen Vogtland und der Neiße als Ausgleich einen halben Prozentpunkt mehr in die Pflegeversicherung einzahlen.