Kein bischöflicher Brief an die Gläubigen im Bistum Limburg

Kein bischöflicher Brief an die Gläubigen im Bistum Limburg
Er wollte einen Brief an seine Gemeindeglieder schreiben - nun wird Bischof Tebartz-van Elst doch keine erklärenden Worte an die Gläubigen richten. Einen Grund nannte das Bistum nicht.

Trotz anhaltenden Drucks wird sich der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst entgegen früheren Aussagen nun doch nicht in einem Brief an die Katholiken des Bistums wenden. Es gebe keinen bischöflichen Brief, sagte eine Bistumssprecherin am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nähere Angaben machte sie nicht.

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In einem Interview der "Bild"-Zeitung hatte Tebartz-van Elst am Donnerstag angekündigt, sich am Wochenende in einem Brief an die Gläubigen des Bistums wenden zu wollen, um "manches klarzustellen". Darin wies der Limburger Bischof den Vorwurf des verschwenderischen Umgangs mit Geld zurück. Zugleich warf er den Medien vor, ihn falsch darzustellen: "Viele Gläubige wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen den Fehlern, die tatsächlich gemacht werden, und dem, was in den Medien daraus wird."

Nach Kritik aus den Reihen der Kirche hatte sich Tebartz-van Elst bereits Ende August in einem Schreiben an die Katholiken des Bistums gewandt. Darin bat er um Vertrauen, räumte indirekt Fehler ein und versprach Aufklärung zum Bau des Diözesanen Zentrums. Der Limburger Bischof steht seit Wochen wegen seines Führungsstils, der Kostenexplosion bei dem 31 Millionen Euro teuren Limburger Zentrum und mutmaßlich falscher eidesstattlicher Erklärungen im Zusammenhang mit einem Indien-Flug in der Kritik.

Inzwischen neun Anzeigen gegen Tebartz-van Elst

Mittlerweile seien neun Anzeigen wegen des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit der Kostenexplosion bei der neuen Bischofsresidenz eingegangen, sagte der Sprecher der Limburger Staatsanwaltschaft, Hans-Joachim Herrchen, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Fünf der neun Anzeigen seien anonym, würden aber genauso wie die anderen behandelt.

Die Staatsanwaltschaft wird nach den Worten von Herrchen bis Ende nächster Woche prüfen, ob es einen hinreichend konkreten Anfangsverdacht gibt. Dann werde sie entscheiden, ob sie Ermittlungen aufnimmt. Untreue wird nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Erst am Donnerstag gab die Hamburger Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie den Erlass eines Strafbefehls gegen Tebartz-van Elst wegen falscher Versicherungen an Eides Statt in zwei Fällen beim Amtsgericht beantragt.