Urteil im Berufungsverfahren gegen Neonazi Wiese erwartet
Im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den bekannten Neonazi und Rechtsterroristen Martin Wiese wird am heutigen Mittwoch das Urteil erwartet.
Die Verhandlung war zunächst vertagt worden, weil der als Zeuge der Verteidigung geladene Neonazi und Nürnberger Stadtrat Sebastian Schmaus nicht vor dem Würzburger Landgericht erschienen war.
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Das Amtsgericht Gemünden hatte Wiese am 9. Mai 2012 wegen eines Auftritts bei einem Neonazi-Fest im Jahr 2011 unter anderem wegen Bedrohung von Journalisten, Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in erster Instanz zu 21 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte Wieses Anwalt Berufung eingelegt.