Gericht: Jugendamt kann eingreifen, damit ein Kind zur Schule geht

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Gericht: Jugendamt kann eingreifen, damit ein Kind zur Schule geht
Wenn die Eltern nicht für den Schulbesuch ihrer Kinder sorgen, kann nach einem aktuellen Urteil das Jugendamt eingreifen.

Außerdem könnten die Eltern zur Unterstützung des Schulbesuchs verpflichtet werden, erklärte das Oberlandesgericht Hamm am Montag. Das Gericht entzog Eltern in Warendorf das Recht auf die Regelung der schulischen Angelegenheiten. Die Eltern hatten es abgelehnt, das Kind gegen seinen Willen auf eine öffentliche Schule zu schicken.

Das Gericht sah das geistige und seelische Wohl eines elfjährigen Jungen, der zuletzt von der Mutter zu Hause unterricht wurde, trotz eines altersgerechten Wissensstandes gefährdet. Die Eltern hätten im Umgang mit der Schulverweigerung des Kindes in der Erziehung versagt, erläuterte das Gericht. Sie hätten dem Kind keine Grenzen gesetzt, Pflichten seien ihm unbekannt. Da die Eltern das Kind in seiner Schulunlust förderten, würden dem Jungen die Bildungsinhalte einer weiterführenden Schule vorenthalten.

Mehr als 40 Tage gefehlt

Der in der Familie gut integrierte Junge könne zumindest vorerst im familiären Umfeld bleiben, entschied das Gericht in einem rechtskräftigen Urteil. Die Eltern wurden jedoch verpflichtet, künftig Versuche zu unterstützen, den Jungen von seiner Schulverweigerungshaltung zu lösen. Der mit sieben Jahren eingeschulte Junge fehlte bereits im ersten Schuljahr an über 40 Tagen. In den nächsten Jahren besuchte er zwei weitere Grundschulen, an denen er nur wenige Tage blieb. Auch ein Versuch, das Kind durch Lehrer zu Hause zu beschulen, sei gescheitert, hieß es.