Gericht mildert Strafe eines jungen Mediziners wegen falscher Spritze

Gericht mildert Strafe eines jungen Mediziners wegen falscher Spritze
Zwei Jahre nach dem Tod eines Babys durch eine falsche Spritze hat das Landgericht Bielefeld die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bestätigt, zugleich jedoch die Strafe verringert.

Das Gericht sah auch Organsiationsprobleme der Klinik für die Verwechslung mitverantwortlich, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Das Gericht verringerte die Geldstrafe von 120 auf 90 Tagessätze. (Az: 11 Ns 11/13).

Das unter Leukämie leidende Kind wurde den Angaben nach in der Bielefelder Kinderklinik Bethel stationär behandelt. Unter anderem erhielt es ein Antibiotikum zum Schlucken, das ihm aus einer Spritze in den Mund geträufelt wurde. Der Medizinstudent, der sein praktisches Jahr an der Klinik absolvierte, hatte dieses Antibiotikum fälschlicherweise in eine Kanüle gegeben, die für eine Infusion bestimmt war. Das Baby war danach gestorben.

Die Gefahr der Verwechslung bei der Verwendung von ähnlichen Spritzen für orale und intravenös zu verabreichenden Medikamenten hätte der Klinik bekannt sein können, erklärte der Gerichtssprecher. Auch gebe es inzwischen jeweils unterschiedliche Spritzenformen. In der Arbeitsorganisation hätte eine solche Verwechslung möglicherweise vermieden werden können.

Der Ärztliche Direktor am Evangelischen Krankenhauses Bielefeld, Martin Driessen, erklärte, dass Krankenhaus akzeptiere im Grundsatz das Urteil. Nach Auffassung des Gerichts liege die Hauptverantwortung bei dem früheren Medizinstudenten. Der Ärztliche Direktor räumte jedoch ein, dass der Unfall voraussichtlich nicht geschehen wäre, wenn so genannte Oralspritzen flächendeckend in der Klinik eingesetzt worden wären. Fehler in der Arbeitsorganisation sehe er jedoch nicht.

Diese Form der Spritzen, die nicht intravenös gespritzt werden könnten, seien erst kurz vor dem Unfall in der internationalen Literatur diskutiert worden, sagte Driessen dem epd. Die Klinik habe dieses System bereits im Jahr 2011 auf der Intensivstation für Neugeborene eingesetzt. Zu dem Zeitpunkt der Verwechslung sei dieses System noch nicht auf alle Stationen übertragen worden. Das sei inzwischen jedoch geschehen.

Das Bielefelder Amtsgericht hatte den jungen Mann in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Gegen das Urteil hatte der Mediziner, der laut Medienberichten inzwischen als zugelassener Arzt in einem Krankenhaus arbeiten soll, Berufung eingelegt. Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Bethel gehört zum Evangelischen Krankenhaus Bielefeld.