Wohnungslosenhilfe: Obdachlose sollen wählen gehen

Wohnungslosenhilfe: Obdachlose sollen wählen gehen
Sieben Wochen vor der Bundestagswahl hat die Wohnungslosenhilfe Obdachlose dazu aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Um wählen zu können, müssen wohnungslose Bürger sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe am Dienstag in Bielefeld erklärte.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sei die Gemeinde. Bürger ohne Wohnung seien oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet, hieß es.

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Für die Bundestagswahl am 22. September kann bis zum 1. September eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt werden, wie der Verein weiter mitteilte. Möglich seien auch Sammelanträge an das Wahlamt. Diese könnten mit Unterstützung von Beratungsstellen und anderen Hilfeeinrichtungen eingereicht werden.